LCP Delta hat in einer Studie analysiert, welchen Beitrag Langzeit-Batteriespeicher innerhalb der Kapazitätsausschreibungen zur Versorgungssicherheit leisten können. Dabei geht es auch um den wirtschaftlichen Vergleich mit Gaskraftwerken und letztendlich die entstehenden Kosten für die Allgemeinheit. Es geht den Autoren jedoch explizit nicht darum, komplett auf neue Gaskraftwerke zu verzichten.
Die Diskussionen über die Kapazitätsausschreibungen sind in vollem Gange. Die EU-Kommission hatte Deutschland bereits im Januar 2026 genehmigt, noch in diesem Jahr zwölf Gigawatt an neuen Kapazitäten klimaneutral auszuschreiben. Zehn Gigawatt davon sollten mit dem Kriterium versehen sein, dass sie zehn Stunden kontinuierlich einspeisen können. Für die restlichen zwei Gigawatt forderte die EU keine Langfristkriterium. Bislang hat das zuständige Bundeswirtschaftsministerium die Auktion noch nicht eröffnet. Vielmehr sucht es nach Wegen, wie die zwölf Gigawatt komplett für neue Gaskraftwerke genutzt werden können und man Batteriespeichern die Aussichten auf einen Zuschlag von vornherein nimmt.
Vor diesem Hintergrund hat LCP Delta eine Studie erstellt, die den Beitrag von Langzeit-Batteriespeichern, die das 10-Stunden-Kriterium erfüllen können, zur Versorgungssicherheit leisten und wie wirtschaftlich sie im Vergleich zu Gaskraftwerken wären. Den Auftrag dafür erhielten die Analysten von Field. Ihr Grundszenario bezieht sich dabei auf eine Ausschreibung von acht Gigawatt neue Gaskraftwerke plus zwei Gigawatt Langzeitspeicher plus zwei Gigawatt normale Batteriespeicher. Explizit geht es den Autoren nicht um ein entweder oder – also die Versorgungssicherheit nur mit Gaskraftwerken oder nur mit Batteriespeichern zu gewährleisten. „Kein Stromsystem kann 100 Prozent Versorgungssicherheit zu jedem Zeitpunkt garantieren: Gas- und Kohlekraftwerke können ausfallen beziehungsweise müssen gewartet werden, Batteriespeicher könnten bereits entladen sein, wenn sie gebraucht werden, Importe aus Nachbarländern könnten ausfallen“, erklärt Mitautor Stefan Quentin von LCP Delta auf Nachfrage von pv magazine. Letztendlich gehe es immer um Wahrscheinlichkeiten.
Dennoch lassen sich aus dem Szenario auch grundlegende Erkenntnisse gewinnen. So zeigt die Studie, dass Langzeitspeicher über das ganze Jahr genutzt werden können, so eine höhere Auslastung haben und mehr Erlöse im Vergleich zu Gaskraftwerken erzielen können. Angesichts der stark gesunkenen Preise für Batteriespeicher benötigten sie somit weniger Förderung im Vergleich zu Gaskraftwerken, um wirtschaftlich zu sein, so die Autoren der Studie. Diese Einsparungen bei Subventionen würden schließlich auch die Verbraucher entlasten. Bei einem Ersatz von zwei Gigawatt Gaskraftwerke durch Langzeitspeicher kommt LCP Delta in seinem Szenario auf Einsparungen von jährlich bis zu 166 Millionen Euro für die Verbraucher – bei einem gleichen Niveau an Versorgungssicherheit. Dazu komme noch, dass die Batteriespeicher eben zusätzliche Dienstleistungen auf System-, Markt- und Netzebene übernehmen könnten. Dies könnten auch neue Gaskraftwerke, allerdings nicht im gleichen Umfang wie Langzeitspeicher.
Angesichts des bereits vollzogenem Atomausstieg und des sich vollziehenden Ausstieg aus dem Kohleverstromung wird deutlich in den kommenden Jahren kontinuierlich an steuerbarer Kapazität aus fossilen Kraftwerken verlieren. Ohne einen Neubau könnten die gesicherten Kapazitäten auf 36 Gigawatt bis 2040 sinken, die ausschließlich aus Gaskraftwerken stammten. Damit würde Deutschland Gefahr laufen, dass sich der Lastverlust erhöht. Das ziel der Bundesregierung liegt bei 2,77 Stunden im Jahr, an denen bei einer bestimmten Kapazitätsstruktur, bestimmten Wetterbedingungen und bestimmten Nachfragemustern mit einem Lastverlust zu rechnen ist. 2025 sei dieses Ziel angesichts der ausreichend vorhandenen grundlastfähigen Kraftwerke erreicht worden. Ohne neue Kapazitäten könnte der Wert jedoch bereits 2030 auf mehr als 43 Stunden steigen und auch 2045 mit 18,8 Stunden deutlich über dem Ziel liegen. Allerdings würde er im Laufe der Jahre durch den Ausbau der Batteriespeicher und einer flexibleren Nachfragegestaltung sinken, so die Autoren.
In der Studie wurde auch untersucht, wie lange die Engpässe andauern werden und wie oft im Jahresverlauf auftreten. Dabei stellten die Autoren fest, dass die meister Engpässe eher von kurzer Dauer sind. So kamen sie für die modellierten Jahre bis 2045 auf Ergebnisse, wonach 82 bis 87 Prozent der Engpässe höchstens 10 Stunden andauern, die Hälfte jeweils sogar weniger als 4 Stunden. Bei der kumulativen Verteilung zeigte sich in der Analyse, dass in den früheren 2030er Jahren relativ mehr Engpassereignisse mit längerer Dauer als in den 2040er Jahren zu erwarten sein wird.
Ferner analysierte LCP Delta, wieviele zusätzliche Gigawatt an Speicher gebraucht würden, um ein Gigawatt Gaskraftwerke zu ersetzen und das selbe Niveau der Versorgungssicherheit zu erreichen. Bei einer angenommenen Verfügbarkeit von 94 Prozent für Gaskraftwerke und 98 Prozent für Batteriespeicher liegt der Wert bei Speichern mit kurzen Laufzeiten bei über 1. Erst ab Speichern mit Laufzeiten von mehr als 16 Stunden nähert sich das Verhältnis der 1 an und sinkt aufgrund der höheren Verfügbarkeit bei 20-Stunden-Speichern leicht darunter.
Auf Basis der Netto-Systemkosten hat LCP Delta zudem die Einsparungen beim Förderbedarf und damit auch bei den Verbrauchern ermittelt. Für einen 10-Stunden-Speicher kommen die Analysten auf Netto-Systemeinsparungen von rund 270 Millionen Euro, die das System durch die Senkung der Brennstoff-, CO2- und Importkosten zwischen 2031 und 2050 einsparen würde. Bei Gaskraftwerken wären dies nur rund 70 Millionen Euro vor Projektkosten. Den durchschnittlichen Förderbedarf für Batteriespeicher haben die Analysten dabei mit etwa 31 Euro pro Kilowatt im Jahr ermittelt. Für Gaskraftwerke liegt er bei knapp 100 Euro pro Kilowatt und Jahr. Die Ergebnisse zeigten, das wenn 2 Gigawatt Gaskraftwerke durch 18-Stunden-Speicher ersetzt würden, jährlich 90 Millionen Euro an Subventionszahlungen eingespart werden könnten, wobei eine äquivalente Grundlastfähigkeit gegeben wäre.
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