Der BEE kritisiert, dass die Politik kein geeignetes Verfahren vorschlägt, wie Netzanschlüsse für große Batteriespeicher künftig erfolgen sollten. Die sofortige Herausnahme aus der KraftNAV sei daher verfrüht. Die Bundesnetzagentur soll an einem „regelbasierten Netzanschluss- und Reservierungsverfahren“ arbeiten, doch wann das kommen könnte, bleibt im Regierungsentwurf vollkommen unklar.
Lediglich 24 Stunden Zeit hat das Bundeswirtschaftsministerium den Verbänden gegeben, um die vorgeschlagenen Änderungen in der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) zu kommentieren. Dies ist jedoch nicht der einzige Kritikpunkt, den der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) mit Abgabe seiner Stellungnahme äußert. „Auf diese Herausforderungen nun aber mit der sofortigen Herausnahme von Speichern aus der KraftNAV zu reagieren, halten wir nicht für den geeigneten Lösungsweg”, erklärte BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser.
Dabei sind sich Ministerium und Verband bei der grundsätzlichen Analyse der Situation einig. Die beantragten Netzanschlüsse für große Batteriespeicher – die KraftNAV gilt bisher für Erzeugungsanlagen ab 100 Megawatt – übersteigt die vorhandenen und geplanten Kapazitäten um ein Vielfaches. Auch bei der Einschätzung, dass die KraftNAV nicht der geeignete Rahmen für Netzanschlussverfahren für große Batteriespeicher ist, stimmen die Positionen überein. Doch eine sofortige Herausnahme sei keine Lösung, wenn es kein geordnetes Verfahren oder alternativen Prozess gebe. „Ihre Beibehaltung im Anwendungsbereich der KraftNAV bis zur abgeschlossenen Entwicklung eines sachgerechten Prozesses ist daher aus systemischer, regulatorischer und wirtschaftlicher Perspektive zwingend notwendig”, so Heinen-Esser weiter.
Doch wie ein alternatives Verfahren für Netzanschlüsse von großen Batteriespeichern aussehen sollte, darüber gehen die Meinungen der Akteure auseinander. In seiner Stellungnahme schlägt der BEE einen Prozess vor, der auch einen Priorisierungsmechanismus enthält. „Dabei sollten die eingereichten Projekte nach Kriterien der System- und Netzdienlichkeit bewertet werden und diejenigen bevorzugt werden, die zur Reduktion von Engpässen, der effizienteren Nutzung vorhandener Netzkapazitäten und einer verbesserten Integration erneuerbarer Energien in das System beitragen“, so der Verband zu seinen Vorstellungen. „Zusätzlich sollten nur solche Projekte einen Netzanschluss zugeteilt bekommen, die bereits einen ausreichenden Reifegrad erreicht haben und deren Realisierung sehr wahrscheinlich ist.“
Letzteres kommt den Vorstellungen der Übertragungsnetzbetreiber sehr nahe. Sie stellen sich ein sogenanntes Reifegrad-Verfahren für die Netzanschlüsse großer Batteriespeicher vor. Darin enthalten sind unter anderem Zahlungen, etwa von Raten für den Baukostenzuschuss, zu bestimmten Zeitpunkten, die die Ernsthaftigkeit des Projekts dokumentieren sollen.
Offenbar unklar ist – zumindest wenn man die Mitteilung des BEE liest – was mit den bereits erfolgten Netzanschlusszusagen für große Batteriespeicher passiert. Der Verband plädiert dafür, dass diese Zusagen auf jeden Fall Bestand haben müssten. „Wer die Speicher aus dem Geltungsbereich der KraftNAV herausnimmt, bevor ein neues Verfahren etabliert wurde, macht den zweiten Schritt vor dem ersten. Die Folgen wären größere Unsicherheit sowie eine Gefährdung der Realisierung von Projekten“, sagte BEE-Präsidentin Heinen-Esser. Immerhin 51 Gigawatt an Netzanschlusszusagen für große Batteriespeicher haben die vier Übertragungsnetzbetreiber für die kommenden Jahre gemacht, wie erst kürzlich bekannt wurde.
Letztendlich will das Bundeswirtschaftsministerium die Änderung nun so vollziehen, wie es Referatsleiter Arne Genz jüngst auf einer Veranstaltung des Übertragungsnetzbetreibers 50 Hertz skizzierte. So wird Paragraf 1 Absatz 1 der KraftNAV neu formuliert und um den Satz ergänzt: „Die Verordnung findet keine Anwendung auf Energiespeicheranlagen im Sinne des § 3 Nummer 36 des Energiewirtschaftsgesetzes.“
Interessant zu lesen ist in der Begründung des Ministeriums für die Änderung: „Indem Stromspeicher vom Anwendungsbereich der KraftNAV ausgenommen werden, wird zum einen die Behandlung der Netzanschlussbegehren von Stromspeichern nach den für diese nicht passgenauen Vorgaben der KraftNAV, zum anderen eine Aufspaltung des Netzanschlussverfahrens für je die Erzeugungs- und die Verbrauchsseite von Stromspeichern vermieden.“ Das Ministerium gibt jedoch keinen Hinweis, nach welchem Verfahren die Netzanschlüsse für große Batteriespeicher künftig vergeben werden sollen. Unter dem Punkt „Alternativen“ heißt es schlicht: „Alternativen sind nicht ersichtlich oder nicht gleichermaßen geeignet, um das Problem zu lösen.“
Im „besonderen Teil“ des Entwurfs verweist das Bundeswirtschaftsministerium dann darauf, dass „ein regelbasiertes Netzanschluss- und Reservierungsverfahren dringend geboten“ sei. Bereits im vergangenen Jahr hat die Bundesnetzagentur die Einführung eines solchen Verfahrens angeregt. „Hierzu wird derzeit in einem gesonderten Verfahren eine Regelung erarbeitet, die den Netzbetreibern und der Bundesnetzagentur eine unionsrechtskonforme Grundlage bieten soll, um ein geeignetes Verfahren zu entwickeln, das dem aus § 17 des Energiewirtschaftsgesetzes folgenden Anspruch aller Petenten auf einen diskriminierungsfreien Netzanschluss gerecht wird“, heißt es weiter. Damit solle der Stau bei den Netzanschlussbegehren für große Batteriespeicher beseitigt werden. Wann ein solches Verfahren greifen könnte, lässt das Ministerium allerdings komplett offen.
Der Bundesrat ist für die Änderung der KraftNAV nicht erneut zustimmungspflichtig. Daher könnte die Neuregelung nach Verbändeanhörung, Ressortabstimmung und Zustimmung des Bundeskabinetts direkt in Kraft treten.
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