Westnetz, Stromnetz, Bypassstrombersorgung

Ein Kurzgutachten von Frontier Economics bestätigt die Kritik des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) am laufenden NEST-Prozess („Netze. Effizient. Sicher. Transformiert.“) der Bundesnetzagentur. Nach Einschätzung des Verbands setzen die vorgeschlagenen Änderungen bei Effizienzvergleich, Kapitalkostenvergütung und Produktivitätsfaktor falsche Anreize und könnten ausgerechnet jene Netzbetreiber benachteiligen, die derzeit hohe Investitionen in ihren Anteil an der Energiewende schultern müssen. BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae sagt, man brauche ein Regulierungssystem, das Investitionen ermögliche statt erschwere. Die geplanten methodischen Verschärfungen schwächten jedoch die Leistungs- und Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber.

Kern der Kritik ist die im Effizienzvergleich der Netzbetreiber geplante Abkehr von der bisherigen Bestabrechnung zugunsten einer Mittelwertbildung über die Kosten. Aus Sicht des BDEW erhöht dies das Risiko, dass methodische Schwächen in dem Verfahren stärker in die Regulierung durchschlagen und Effizienzwerte systematisch zu niedrig ausfallen. Eine reine Mittelwertbildung könne zudem sowohl kapitalintensive Netzbetreiber als auch Unternehmen mit hohen Betriebskosten benachteiligen, weil strukturelle Unterschiede, etwa die Altersstruktur des Anlagevermögens oder unterschiedliche Abschreibungsmethoden, nicht mehr ausreichend berücksichtigt würden. Der Verband fordert daher, bestehende Sicherungsmechanismen wie die Bestabrechnung, die sogenannte SFA-Skalierung und den Effizienzbonus beizubehalten. Auch die im vereinfachten Verfahren geplanten wirtschaftlichen Schwellenwerte lehnte der Verband bereits in einer Stellungnahme vom Juli dieses Jahres als „intransparent und planungsunsicher“ ab.

Ferner sieht der BDEW weiteren Änderungsbedarf. Die geplante Verkürzung des Abbaupfads für Ineffizienzen würde aus Sicht des Verbands zu erheblichen Belastungen führen und Anreize zur Kosteneffizienz eher schwächen. Zudem müsse der Produktivitätsfaktor „Xgen“ so ausgestaltet werden, dass er die tatsächliche Produktivitätsentwicklung abbildet und nicht zu strukturellen Nachteilen für Netzbetreiber führt. Die Inflationsentwicklung soll bei den Kapitalkosten berücksichtigt werden. Eine Verkürzung der Regulierungsperiode lehnt der BDEW ebenfalls ab. Angesichts der zunehmenden „Heterogenität der Versorgungsaufgaben“ sei vielmehr eine Verlängerung auf 7,5 Jahre sinnvoll, wie sie in Österreich praktiziert wird, wie es vom Verband heißt.

Begleitend zum NEST-Prozess hat der Verband im September eine Investorenbefragung durchgeführt, an der 32 Kapitalmarktakteure teilgenommen haben, darunter internationale Fonds und mehrere Großbanken. Die Mehrheit bewertet den aktuellen Entwurf der Bundesnetzagentur demnach kritisch. Viele Investoren bezweifeln, dass die vorgesehenen Regelungen ausreichen, um den wachsenden Finanzierungsbedarf der Energiewende zu decken, wie der BDEW mitteilt. Besonders hervorgehoben werden der Bedarf an langfristiger Planungssicherheit, eine kostendeckende Anerkennung der Fremdkapitalkosten und marktgerechte Eigenkapitalverzinsungen.

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