Im Zuge flexibler Netzanschlussvereinbarungen werden oftmals Betriebsvorgaben für große Batteriespeicher durch die Netzbetreiber verankert. Nach einer Studie im Auftrag von Green Flexibility können statische Leistungsbeschränkungen zu Erlöseinbußen bis zu 25 Prozent führen. Dynamische Vorgaben hätten dagegen nahezu die gleichen netzplanerischen Effekte, würden jedoch nur zu minimalen Einbußen der Betreiber führen.
„Unlimitierter Netzzugang für große Batteriespeicher ist das neue Gold.“ Diese Aussage, gefallen auf dem jüngsten BVES Investors Summit in Berlin, wird jeder Projektierer großer Batteriespeicher unterschreiben. Denn in der Realität werden in der Regel mittlerweile flexible Netzanschlussvereinbarungen (FCA) zwischen Netzbetreiber und Speicher-Investor geschlossen. Darin festgehalten werden Betriebsvorgaben für die Speicher, zu denen sich Netzbetreiber für die Stabilität ihrer Netze gezwungen sehen. Sie reichen von statischen oder dynamischen Leistungsgrenzen über Vorgaben zu Wirkleistungsgradienten und Limits für die vermarktbare Regelleistung bis hin zu vorgezogenen Fahrplanfestlegungen.
Green Flexibility hat nun die BET Consulting GmbH beauftragt, die Auswirkungen dieser Betriebsvorgaben auf die Erlöse der Batteriespeicher zu untersuchen. Ziel der Kurzstudie sei es, „die Perspektiven von Netzbetreibern, Vermarktern und Speicherbetreibern gleichberechtigt sichtbar zu machen und ein gemeinsames Verständnis der Wirkmechanismen zu schaffen.“ Es gehe darum sowohl die Netzstabilität zu sichern als auch die wirtschaftliche Bedeutung von Flexibilität zu erhalten, so das Allgäuer Speicherunternehmen.
Für diese Studie sei von einem Batteriespeicher-Vermarkter die Betriebsweise einer Cross-Market optimierten Anlage mit 10 Megawatt Leistung und 20 Megawattstunden Kapazität unter verschiedenen Betriebseinschränkungen als Backtest für das Jahr 2024 modelliert worden. Neben den Einsatzzeitreihen des Batteriespeichers standen zusätzlich Daten zur Vermarktungsweise und den resultierenden Erlösen bereit.
Vielzahl von Betriebseinschränkungen möglich
Dabei gibt es bereits eine Vielzahl von Betriebseinschränkungen, die in den flexiblen Netzanschlussvereinbarungen festgeschrieben werden. Dazu gehören Wirkleistungsbeschränkungen von statischen Hüllkurven oder dynamisch-regelbasierte Beschränkungen bis hin zu volldynamischen Day-ahead-Mitteilungen über Beschränkungen. Auch Einschränkungen der vermarktbaren Regelleistung zwischen 10 und 90 Prozent sowie eine vorzeitige Festlegung des Wholesale-Fahrplans von 2 bis 3 Stunden vor Erfüllung bis hin zur Festlegung am Vortag sind in den Netzanschlussvereinbarungen zu finden. Darüber hinaus können auch Begrenzungen der Wirkleistungsgradienten festgeschrieben sein.
Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass sich vor allem statische Leistungsbegrenzungen massiv auf die Erlöse auswirken. So seien im betrachteten Netzgebiet insgesamt jährlich 5840 Stunden mit eingeschränkter Betriebsweise modelliert worden. Die statischen Hüllkurven reduzierten die Erlöse der Speicherbetreiber um etwa 25 Prozent, so die Studie. Mit dynamischen Beschränkungen, die nur 240 Stunden des Jahres betroffen, aber nahezu den gleichen netzplanerischen Effekt erzielt hätten, wären die Erlöse nur um rund ein Prozent niedriger ausgefallen.
Neben den Hüllkurven können die Einschränkungen durch die Netzbetreiber auch die Erlöse aus der Bereitstellung von Regelleistung schmälern. Der modellierte Speicher könne rund 15 Gigawattstunden Regelleistung bereitstellen. Mit den Betriebseinschränkungen könnten die ursprünglich eingeplanten Abrufe um bis zu 50 Prozent sinken, so die Studie. Aber auch in diesem Fall gilt, dass dynamische Vorgaben durch die Netzbetreiber eher leichte Einbußen zur Folge hätten. Statische und pauschale Limits wirkten sich hingegen massiv aus.
In den flexiblen Netzanschlussvereinbarungen wird meist eine Kombination aus verschiedenen Einschränkungen festgelegt. Dies kann der Studie zufolge die Erlöse der Speicherbetreiber im schlimmsten Fall um bis zu 50 Prozent reduzieren und damit den Business-Case der kompletten Anlage infrage stellen.
„Wir wollen ein Teil der Lösung sein. Dafür müssen alle Akteure im Markt die Perspektiven des anderen verstehen“, sagt Christina Hepp, Director Strategy von Green Flexibility. Ein konstruktiver Austausch solle helfen, die Auswirkungen der verschiedenen Instrumente zu bewerten und „die besten Lösungen entwickeln“.
Green Flexibility verfolgt bei vielen seiner Batteriespeicher das Konzept „REGIOlink“, das es zur Jahresmitte präsentierte. Damit will es eine regionale Netzunterstützung durch die Großspeicher gewährleisten. Den ersten Batteriespeicher, der diese Fahrweise einhält, hat das Unternehmen in Immenstadt umgesetzt und erprobt.
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