
In Deutschland werden die Flächen entlang von Autobahnen und Schienenwegen seit langem für Photovoltaik-Freiflächenanlagen genutzt. Nun wird es auch in Luxemburg erlaubt sein.
Foto: Wirsol
Die luxemburgische Regierung hat die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Flächen nahe von Straßen und Autobahnen genehmigt, die nicht für Bauzwecke genutzt werden können. Änderungen der Gesetze zur Schaffung eines großen Straßennetzes und des Straßengenehmigungssystems des Landes ermöglichen die Installation von Solarmodulen in dieser sogenannten Non-Aedificandi-Zone, auch bekannt als 25-Meter-Streifen außerhalb der Sicherheitszone der Autobahn.
Die Regierung erläutert in ihrer Mitteilung, dass Installationen sowohl in Nichtbebauungszonen entlang von Autobahnen als auch in Nichtbebauungszonen entlang von Umgehungsstraßen von bebauten Gebieten und Straßenabschnitten, die eine Anschlussstelle mit dem regulären staatlichen Straßennetz verbinden, zulässig sein werden.
Dieser Schritt folgt auf eine unabhängige Studie im Auftrag des luxemburgischen Wirtschaftsministeriums. Diese schätzt, dass entlang solcher Korridore bis zu 1,5 Gigawatt an Photovoltaik-Leistung neu installiert werden könnten. „Selbst wenn dieses Potenzial nur teilweise ausgeschöpft würde, könnte damit saubere Energie für Zehntausende Haushalte erzeugt werden“, sagte Premierminister Luc Frieden in einer Rede zur Lage der Nation.
Die Änderung ist eine von 51 Maßnahmen, zu denen sich das Land Anfang dieses Jahres verpflichtet hat, um den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Weitere Maßnahmen umfassen Photovoltaik-Ausschreibungen, vereinfachte Genehmigungsverfahren und finanzielle Unterstützung für Photovoltaik-Anlagen.
Die kumuliert installierte Photovoltaik-Leistung Luxemburgs erreichte Ende 2024 laut Angaben der Internationalen Agentur für Erneuerbare Energien (Irena) 523 Megawatt. Der Zubau lag im vergangenen Jahr demnach bei 132 Megawatt.
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