
Gemeinden und Betreiber können künftig statt jährlicher Zahlung der Abgabe eine Vorauszahlung über bis zu zehn Jahre vereinbaren.
Foto: Schletter
Der Brandenburger Landtag hat am Mittwoch den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen SPD und BSW zur Zahlung einer Sonderabgabe für Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen an Gemeinden im Land Brandenburg (Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz, BbgEESG) beschlossen. Das Gesetz führt das Windenergieanlagenabgabengesetz (Bbg-WindAbgG) und das Photovoltaik-Freiflächenanlagen-Abgabengesetz (BbgPVA-bgG) in einem neuen Gesetz zusammen.
Betreiber von Photovoltaik-Anlagen mit mehr als einem Megawatt Leistung, die nach dem 31. Dezember 2024 in Betrieb genommen wurden, sind demnach für die Dauer des Betriebes zur Zahlung einer Sonderabgabe an anspruchsberechtigte Gemeinden verpflichtet. Diese beträgt 2000 Euro je installiertem Megawatt und Jahr. Neu ist, dass Gemeinden und Betreiber schriftlich statt jährlicher Beträge eine Vorauszahlung vereinbaren können. Der Vorauszahlungszeitraum darf jedoch zehn Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres nicht überschreiten.
Anspruchsberechtigt sind Gemeinden im Land Brandenburg, auf deren Gemeindegebiet sich die jeweilige Photovoltaikanlage befindet – hier war im Entwurf noch von Freiflächenanlagen die Rede. Grund für Änderung der Formulierung ist, dass der Anspruch von Gemeinden auf den Erhalt einer Sonderabgabe ab 2026 auch Photovoltaik-Projekte auf ehemaligen Braunkohle- und Sanierungsflächen umfasst. Die Gemeinden müssen die Mittel aus der Sonderabgabe zweckgebunden für Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz für Erneuerbare-Energien-Anlagen verwenden. Bisherige Pflichten zu Berichterstattung und Evaluierung entfallen.
Teurer wird es übrigens ab 2026 für Windkraftanlagen: Bislang mussten Betreiber 10.000 Euro pro Anlage und Jahr an die betroffenen Kommunen entrichten. Für Bestandsanlagen gilt dieser Betrag weiter, für neue Anlagen allerdings bemisst sich die Höhe der Abgabe künftig an der Leistung. Ab 2026 sollen pro installiertem Megawatt 5000 Euro pro Jahr gezahlt werden.
Der Landesverband der Erneuerbaren Energien (LEE) und die Landesgruppe Berlin-Brandenburg des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) warnen davor, dass die Abgaben die wirtschaftliche Belastungsgrenze im Bereich Wind für viele Unternehmen und Projekte überschreiten könnten. Brandenburger Unternehmen würden im Bundesvergleich überproportional belastet. Ein weiterer Kritikpunkt ist die Streichung der Berichtspflicht für Kommunen. Im ursprünglichen Gesetzentwurf war vorgesehen, dass Kommunen gegenüber dem Ministerium dokumentieren müssen, wie die Mittel aus der Sonderabgabe eingesetzt werden. Diese Kontrollmöglichkeit ist nun entfallen.
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