
Besonderen Schutz für Agri-PV, zum Beispiel gegen Schäden durch landwirtschaftliche Fahrzeuge, verspricht die Zurich Versicherung.
Simulation: DVP Solar
Die gleichzeitige Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen zur Solarstromproduktion birgt gewisse Risiken, die es bei konventionellen Freiflächenanlagen nicht gibt: Schwere Maschinen können die Modulreihen rammen, auch Weidetiere können Schäden verursachen. Gleichzeitig kann die Photovoltaik-Anlage auch das Eigentum Dritter beeinträchtigen – in den allermeisten Fällen gehört sie ja nicht den Landwirten selbst. Tiere können durch die Anlage verletzt werden, ein Brand beschädigt möglicherweise nicht nur Wechselrichter oder Module, Kabel und Unterkonstruktion, sondern auch die Ernte.
Die Zurich Gruppe Deutschland setzt deshalb nun nach eigener Einschätzung „einen Meilenstein in der Absicherung nachhaltiger Energielösungen“. Das zur weltweit tätigen Zurich Insurance Group gehörende Unternehmen adressiert mit einem neuen Konzept Landwirte, Anlagenerreichter, Betreiber und Investoren von kleinen und mittleren Agri-Photovoltaik-Anlagen. Bereits im Mai hatte Zurich das „am Markt bisher einzigartige Produkt“ für den Sommer angekündigt; mit etwas Verspätung erfolgte nun die offizielle Bekanntgabe.
Im Prinzip deckt das modular aufgebaute Angebot zunächst einmal die bei allen Freiflächen- oder Dachanlagen anfallenden Risiken ab. Die Module eins bis drei umfassen Montageversicherung (für Schäden während der Errichtung), Elektronikversicherung (Allgefahrenversicherung für die Betriebsphase) und eine Stromertragsausfallversicherung (für Ertragsausfälle durch versicherte Sachschäden). Hier greift allerdings schon die erste Besonderheit: Der Ertragsausfallschutz greift auch, wenn Reparaturen, Austausch oder Inbetriebnahme von Komponenten wegen laufender landwirtschaftlicher Tätigkeiten verzögert werden – wenn also beispielsweise die Ernte nicht warten kann, bis der defekte Wechselrichter ausgetauscht wurde.
Darüber hinaus umfasst die spezielle Agri-PV-Police den Angaben zufolge einen erweiterten Schutz für das Eigentum Dritter, insbesondere also der Landwirte, etwa an Weidetieren, Nutzpflanzen, Bewässerungsanlagen, landwirtschaftlichen Geräten und Maschinen. Auch Gefahren und Schäden, von denen die Anlage selbst betroffen ist – zum Beispiel durch den Betrieb von landwirtschaftlichen Fahrzeugen oder Geräten sowie durch Weidetiere – sind Zurich zufolge abgedeckt.
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