Der aktuell bestehende Speicherhype in Deutschland schlägt sich auch in den Innovationsausschreibungen nieder. Die Bundesnetzagentur verzeichnet für die aktuelle Runde mit Stichtag 1. September 2025 insgesamt 163 Gebote für Erneuerbaren-Anlagen ab einem Megawatt Leistung, wobei entweder Erneuerbaren-Technologien kombiniert oder Erneuerbaren-Anlagen mit Speichern gemeinsam errichtet werden müssen.  Das Gebotsvolumen belief sich auf insgesamt 2182 Megawatt, wie die Bundesnetzagentur am Mittwoch veröffentlichte. Das Ausschreibungsvolumen betrug lediglich 485,713 Megawatt.

Die Bundenetzagentur bezuschlagte letztendlich 33 Gebote mit 490 Megawatt Gesamtleistung. Dabei handele es sich ausschließlich um Photovoltaik-Anlagen, die mit Speichern kombiniert werden. Die Zuschlagswerte reichten von 4,79 bis 5,59 Cent pro Kilowattstunde. Den durchschnittlichen mengengewichteten Zuschlagswert gibt die Bundesnetzagentur mit 5,31 Cent pro Kilowattstunde an. Er liegt damit deutlich sowohl unter dem Höchstwert von 9,00 Cent pro Kilowattstunde als auch unter dem Wert der Vorrunde von 6,15 Cent pro Kilowattstunde. Dabei war auch das Ausschreibungsvolumen der Vorrunde vierfach überzeichnet.

Ein Drittel der Zuschläge mit einem Volumen von 122 Megawatt ging nach Bayern. Mit Abstand folgen Schleswig-Holstein und Brandenburg mit je zwei Zuschlägen. Das Volumen der Projekte dort beträgt den Angaben zufolge 54 respektive 51 Megawatt.

Die im Zuge der Innovationsausschreibungen installierten Batteriespeicher dürfen bislang lediglich als Grünstromspeicher betrieben werden. Dies bedeutet, sie dürfen nur Strom aus der angeschlossenen Erneuerbaren-Anlagen zwischenspeichern, nicht aber Netzstrom. Dabei müssen sie in der Lage sein, Strom zu speichern, der in zwei Stunden durch die Anlage erzeugt werden kann. Nach der Verordnung erfolgt in Zeiten negativer Börsenstrompreise keine Zahlung der Marktprämie.

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