Dachanlage, Frankreich

von pv magazine Frankreich

Die französische Regierung hat die Bedingungen für die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 5,5 Prozent auf private Photovoltaik-Installationen unter 9 Kilowatt vorgestellt. Sie greift ab ab dem 1. Oktober.

Die Branche wartet noch auf die Veröffentlichung des offiziellen Dekrets, aber die Entwurfsbedingungen sollen am 4. September vom Obersten Energierat geprüft werden.

Um für den reduzierten Mehrwertsteuersatz in Frage zu kommen, müssen Solarmodule Kriterien erfüllen, die sich auf die Herstellung und nicht auf die Nutzung beziehen. Die kumulativen Anforderungen sind: ein CO2-Fußabdruck von unter 530 Kilogramm CO2-Äquivalent pro Kilowatt, ein Silbergehalt von weniger als 14 Milligramm pro Watt, ein Bleigehalt unter 0,1 Prozent sowie ein Cadmiumgehalt unter 0,01 Prozent.

Die Schwellenwerte sollen den Markt in Richtung Module mit geringerem Gehalt an kritischen Metallen und mit reduziertem Umwelteinfluss lenken.

Der Entwurf des Dekrets schreibt zudem eine Überprüfung durch akkreditierte Zertifizierungsstellen vor. Die Zertifizierung muss die industrielle Rückverfolgbarkeit abdecken – darunter die Identifikation der Produktionsstandorte für Module, Zellen und Wafer, Angaben zur jüngsten Prüfung innerhalb der letzten zwölf Monate sowie die Ergebnisse für jedes der vier Kriterien. Die Zertifikate sind ein Jahr gültig.

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