BDEW fordert erhebliche Änderungen im NEST-Prozess – pv magazine Deutschland


Als Vertretung der Verteilnetzbetreiber warnt der Verband vor fundamentalen Eingriffen in die bisherige Anreizregulierung zum Netzausbau. Die Bundesnetzagentur unterschätzt die Auswirkungen ihrer vorgeschlagenen Methodenänderungen, wie der BDEW in seiner Stellungnahme anmerkt.

Die Bundesnetzagentur hat im Juni im Zuge des NEST-Prozesses ihre Festlegungsentwürfe für eine überarbeitete Anreizregulierung bei Netzentgelten veröffentlicht. Die Konsultationsphase läuft nun aus und erste Verbände veröffentlichen ihre finalen Stellungnahmen, so auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) am Mittwoch. Darin werden die Vorschläge der Bundesnetzagentur heftig kritisiert und zahlreiche Änderungen respektive Rücknahmen gefordert.

In Deutschland müssen die Netzbetreiber dem BDEW zufolge einen der größten Strukturwandel in der Energiewirtschaft stemmen. „Die Energiewende ist ambitioniert. Immer mehr Erneuerbare Energien-Anlagen wollen an das Netz angeschlossen werden. Und auch auf der Verbraucherseite erleben wir eine exponentielle Zunahme der Netzanschlussbegehren, sei es von Speichern, Wärmepumpen, Ladeinfrastruktur oder auch von der Industrie“, erklärte Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin vom BDEW. „Dies erfordert erhebliche Investitionen in die Energieinfrastruktur und eine moderne, leistungsfähige Netzführung. Deshalb brauchen wir eine ambitionierte Regulierung, die eine angemessene Planungssicherheit und Investitionsfähigkeit in der Transformation garantiert.“

Es gelte: „Keinesfalls dürfen Investitionsanreize geschwächt werden.“ Diese Gefahr sieht der BDEW jedoch mit den „fundamentalen Eingriffe wie die Verkürzung der Regulierungsperiode oder die Neuausrichtung des Effizienzvergleichs“. Investitionsrealitäten und Praxistauglichkeit dürften nicht aus dem Blick verloren werden. Eine sorgfältige Folgenabschätzung sei notwendig. Nach Einschätzung des BDEW unterschätzt die Bundesnetzagentur die Auswirkungen ihrer vorgeschlagenen Methodenänderungen.

„Die Maßnahmen sind weder ökonomisch nachvollziehbar noch mit Blick auf die Herausforderungen der Transformation sachgerecht“, so Andreae. Der Verband fürchtet dadurch eine massive Kappung der Mittelrückflüsse der Netzbetreiber. Die Maßnahmen führten zudem zu systemimmanenten Unsicherheiten bei der Kostenanerkennung und damit zu neuen Risiken für die Netzbetreiber.

„Es zeichnet sich eine Regulierung ab, die mit steigenden Unsicherheiten und einer schlechteren Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber einhergeht“, sagt Andreae weiter. Das sei der falsche Weg, um das Energiesystem erfolgreich zu transformieren.“

An folgenden konkreten Punkten sieht der BDEW Handlungsbedarf. So bedarf es der Beibehaltung von Sicherungsmechanismen im Effizienzvergleich. Das vereinfachte Verfahren sei zu überdenken. Aus Sicht der BDEW sichern Best-of-Four-Abrechnung, SFA-Skalierung und Effizienzbonus den Effizienzvergleich gegen systemimmanente Schwächen der Verfahren ab. Ein Abbau bestehender methodischer Absicherungen führt dem BDEW zufolge zu Negativeffekten bei allen Netzbetreibern. Beim vereinfachten Verfahren lehnt der Verband insbesondere die vorgeschlagenen wirtschaftlichen Schwellenwerte ab. „Sie sind intransparent, planungsunsicher und führen zu einer Zunahme der Heterogenität im Effizienzvergleich“, so der BDEW.

Aus seiner Sicht stellt auch die geplante Verkürzung des Abbaupfades für Ineffizienzen eine Verschärfung dar, die zu erheblichen Einbußen führt und Anreize zur Kosteneffizienz abschwächt. Angesichts der wachsenden Heterogenität der Versorgungsaufgaben in der Transformationsphase eine Verlängerung auf 7,5 Jahre – analog zum Vorgehen in Österreich – sinnvoll. Zudem fordert der BDEW, dass es keine Benachteiligung durch die Prognose des Produktivitätsfaktors Xgen zu Lasten der Netzbetreiber. Die bisherigen Prognosen der Bundesnetzagentur bildeten nicht die tatsächliche Entwicklung der sektoralen Produktivität ab. Auch sollte die Inflationsentwicklung zeitnah regulatorisch anerkannt und auf einen deutschen Sonderweg beim Kapitalverzinsungsmodell verzichtet werden. Darüber hinaus sei die Verkürzung der Regulierungsperiode zu vermeiden. Nach Ansicht des BDEW gilt es auch, ein Opex-Instrument für alle Netzbetreiber zu etablieren.

Im Blick auf die Gasnetze fordert der eine verlässliche Regulierung für die Transformation, die auch wirtschaftlich gelingen müsse. Für eine effiziente Stilllegung und Umwidmung der Gasnetze müssen die Kosten des exogen getriebenen Rückbaus regulatorisch auch als exogene Kosten anerkannt werden, und Maßgaben für Netzübergänge in den Wasserstoffbereich genauer gefasst werden, wie es vom BDEW heißt.

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