Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat dem sogenannten „Wachstumsbooster“ zugestimmt – einem umfassenden steuerlichen Maßnahmenpaket zur Förderung von Investitionen und Innovation. Besonders profitieren Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien: Betreiber von Solarparks, Speicheranbieter, Projektentwickler und Dienstleister.
Die neuen Regelungen bieten nicht nur attraktive Abschreibungsmodelle, sondern auch steuerliche Vorteile für wachsende Unternehmensstrukturen und Forschungsaktivitäten. Gleichzeitig gewinnt der Standort Deutschland für ausländische Investoren im Photovoltaik- und Speicherbereich deutlich an Attraktivität.
Die fünf wichtigsten Maßnahmen im Überblick
Nr. | Maßnahme | Zeitraum | Relevanz für EE-Unternehmen |
1. | Degressive Abschreibung (bis zu 30 Prozent) | 1. Juli 2025 – 31. Dez. 2027 | Schnellere Abschreibung für Speicher, Betriebstechnik, Wechselrichter, Fahrzeuge etc. |
2. | 75 Prozent Abschreibung für Elektrofahrzeuge | 1. Juli 2025 – 31. Dez. 2027 | Sofortabschreibung für E-Fuhrparks (z. B. Serviceflotten in Solarparks) |
3. | Körperschaftsteuer-Senkung auf 10 Prozent | 2028–2032 | Reduzierte Steuerlast für Kapitalgesellschaften (z. B. Projektgesellschaften) |
4. | Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) | seit 2024 | Verbesserte Steuerstundung für Personengesellschaften: Steuerzahlungen gelten nicht mehr als Entnahme; ab 2032 sinkt der Steuersatz von 28,25% auf 25 % |
5. | Erweiterte Forschungszulage | 2026–2030 | Förderung für Software, KI, Netzmodellierung, Energiemanagement etc. |
Â
- Degressive Abschreibung: Investitionen schneller abschreiben
Ab dem 1. Juli 2025 können bewegliche Anlagegüter mit 30 Prozent degressiv abgeschrieben werden. Relevante Beispiele:
- Speichertechnik, Trafostationen, Regelungstechnik
- Spezialmaschinen für Wartung und Betrieb
- Wechselrichter, Montagesysteme
- Werkstattausrüstung, mobile Einheiten
Zusätzlich kann die Sonderabschreibung nach § 7g EStG (nun bis zu 40 Prozent) im Jahr der Anschaffung in Anspruch genommen werden – sofern die Voraussetzungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllt sind.
Beispielrechnung:
- Investition: 100.000 Euro
- Sonderabschreibung (40 Prozent): 40.000 Euro
- Degressive AfA (30 Prozent auf Restwert): 18.000 Euro
- Gesamtabschreibung im Jahr 1: 58.000 Euro
Vorteil:  Stark reduzierte Steuerlast in den ersten Jahren, verbesserte Innenfinanzierung, vor allem für Eigenbestand oder Betriebsführungsgesellschaften.
- Elektrofahrzeuge mit 75 Prozent im Jahr 1 abschreiben
Ebenfalls ab Juli 2025 sind rein elektrische Dienstfahrzeuge im ersten Jahr mit 75 Prozent abschreibbar. Die Restlaufzeit wird in Stufen verteilt (10, 5, 5, 3  und 2 Prozent).
Zudem steigt die Obergrenze für die 0,25 prozentige Versteuerung auf 100.000 Euro Bruttolistenpreis.
Ideal für:
- Wartungsflotten in Solarparks
- Fuhrpark von Projektierungs- oder Betriebsführungsgesellschaften
- Transportlösungen für mobile Technikteams
- Langfristige Steuerersparnis für wachsende Strukturen
Ab 2028 wird die Körperschaftsteuer schrittweise auf 10 Prozent gesenkt. Zwar ist die finale Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren noch ausstehend, die politische Richtung ist jedoch klar.
Bedeutung für die Praxis:
- Verbesserte Nettorendite durch reduzierte Steuerlast
- Besonders relevant für Kapitalgesellschaften (beispielsweise GmbHs) in Betriebsführung, Projektentwicklung und Asset-Holding
- Verbesserte Steuerstundung für Personengesellschaften
Auch für Personengesellschaften bringt der Wachstumsbooster steuerliche Verbesserungen: Die Steuer auf nicht entnommene Gewinne soll in drei Stufen von derzeit 28,25  auf 25 Prozent bis 2032 sinken. Schon ab dem Veranlagungsjahr 2024 wurde die sogenannte Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG durch das Wachstumschancengesetz deutlich vereinfacht.
Unternehmen können auf Antrag Gewinne, die im Betrieb verbleiben, mit einem ermäßigten Steuersatz von derzeit 28,25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag) versteuern. Sobald diese Gewinne später entnommen werden, erfolgt eine pauschale Nachversteuerung mit 25 Prozent.
Neu durch den Wachstumsbooster:
- Steuerzahlungen (ESt/GewSt) gelten künftig nicht mehr als Entnahmen
- Die Regelung wird dadurch praxisnäher und breiter anwendbar
Das bringt Vorteile für:
- GmbH & Co.KGs mit Rücklagenbildung
- Solarparkgesellschaften mit Reinvestitionsstrategie
- Unternehmen, die Wachstum aus dem eigenen Cashflow finanzieren
Wichtig: Es handelt sich nicht um eine Steuerersparnis, sondern um eine liquiditätsschonende Steuerstundung, die Investitionsspielräume erweitert.
- Forschungszulage ab 2026: Innovation steuerlich fördern
Die Forschungszulage wird ab 2026 ausgeweitet und vereinfacht. Förderfähig sind dann bis zu 12 Millionen Euro an Forschungs- und Entwicklungs-Aufwendungen jährlich – inklusive Eigenleistungen und Gemeinkosten.
Besonders interessant für:Â
- Eigene Plattformen, Monitoring- oder Prognosetools
- KI-basierte Optimierung von Speicher- und Einspeiseleistung
- Software zur Netzmodellierung oder Sektorkopplung
Gerade für Unternehmen mit interner IT oder Digitalisierungsschwerpunkt ist dies ein bedeutender Förderimpuls. Warum Deutschland für ausländische Investoren attraktiver wird
Die neuen steuerlichen Maßnahmen und Förderprogramme stärken den Standort Deutschland nachhaltig:
- Planungssicherheit durch steuerliche Anreize
Die Einführung der degressiven Abschreibung (30 Prozent) und der erweiterten Forschungszulage bietet ausländischen Investoren klare finanzielle Vorteile. Dies erleichtert die Amortisation von Investitionen in Speicher- und Photovoltaik-Technologien erheblich.
- Niedrigere Steuerlast für Kapitalgesellschaften
Die geplante Körperschaftsteuer-Senkung auf 10 Prozent ab 2028 steigert die Standortattraktivität im internationalen Vergleich – insbesondere für Investoren, die in GmbHs investieren oder diese gründen oder übernehmen wollen.
- Förderung von Innovation und Digitalisierung
Die erweiterte Forschungszulage (2026–2030) unterstützt Projekte in den Bereichen Energiemanagement, KI und Netzmodellierung. Dies ist ein entscheidender Vorteil für Unternehmen, die in Deutschland innovative Technologien entwickeln oder implementieren möchten.
- Stabile rechtliche Rahmenbedingungen
Deutschland bietet durch die Umsetzung des „Wachstumsboosters“ und die klare Ausrichtung auf Klimaneutralität bis 2050 ein stabiles und verlässliches Investitionsumfeld. Dies ist ein entscheidender Faktor für langfristige Investitionen.
Konkrete Handlungsempfehlungen für Unternehmen (ab Juli 2025)
Erneuerbaren-Unternehmen sollten die neuen steuerlichen Möglichkeiten aktiv in ihre Investitions- und Finanzierungsplanung einbeziehen. Wer größere Anschaffungen plant – etwa für Speichertechnik, Betriebsausstattung oder Fuhrpark – sollte gezielt Investitionen ab Juli 2025 timen. Denn ab diesem Zeitpunkt greift die neue 30prozentige degressive Abschreibung, die in Kombination mit der Sonderabschreibung nach § 7g EStG erhebliche steuerliche Vorteile bringen kann.
Auch die Umstellung auf elektrische Dienstfahrzeuge ist jetzt nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern rechnet sich auch steuerlich: Die neue 75-Prozent-Abschreibung im ersten Jahr macht E-Mobilität für Wartungsteams, Projektgesellschaften oder Betriebsführer besonders attraktiv.
Gleichzeitig lohnt es sich, die künftige Gewinnverwendung strategisch zu planen. Ab 2028 sinken sowohl die Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften als auch die steuerliche Belastung auf nicht entnommene Gewinne in Personengesellschaften. Wer Gewinne im Unternehmen belässt, kann dadurch spürbar Steuern sparen – und sollte prüfen, ob die bestehende Gesellschaftsstruktur auch künftig steuerlich vorteilhaft ist.
Nicht zuletzt bietet die ab 2026 ausgeweitete Forschungszulage neue Möglichkeiten, technologische Entwicklungen steuerlich zu fördern. Unternehmen, die eigene Softwarelösungen, Monitoringplattformen oder Prognosetools entwickeln, sollten schon jetzt damit beginnen, ihre Projekte sauber zu dokumentieren. Denn eine lückenlose Projektdarstellung wird entscheidend sein, um später von der Förderung profitieren zu können.
Fazit
Der „Wachstumsbooster“ ist keine politische Absichtserklärung mehr, sondern geltendes Steuerrecht – mit unmittelbaren Auswirkungen für die Praxis. Für Unternehmen im Bereich der Solarenergie und Speichertechnologien eröffnen sich dadurch spürbare Vorteile: Die neuen Abschreibungsregeln und steuerlichen Anreize sorgen für mehr Liquidität, reduzieren die steuerliche Belastung und schaffen finanzielle Spielräume, um Innovationen voranzutreiben. Wer strategisch plant und die neuen Möglichkeiten frühzeitig nutzt, kann Investitionen effizienter gestalten – und die eigene Wettbewerbsposition nachhaltig stärken.
Über die Autoren:
Julian Wenninger | Partner · Steuerberater · Wirtschaftsprüfer bei der PKF Wulf Gruppe
Spezialisiert auf Erneuerbare Energien begleitet er Projektgesellschaften, Betreiber und Entwickler bei steuerlichen Strukturierungen, Investitionen und der Umsetzung komplexer Vorhaben. Mit einem Full-Service-Ansatz denkt er steuerlich, wirtschaftlich und strategisch – aus einer Hand und auf Augenhöhe.
Juliane Miller | Director · CINA · Head of Renewables bei der PKF Wulf Gruppe
Als Leiterin des Bereichs Renewables und PKF Ambassador berät sie Unternehmen aus der Solar-, Wind- und Speicherbranche – national wie international. Sie bringt langjährige Erfahrung, fundierte Marktkenntnis und ein starkes Netzwerk in die Projekte ein – von der Strukturierung bis zur Umsetzung.
Die Blogbeiträge und Kommentare auf www.pv-magazine.de geben nicht zwangsläufig die Meinung und Haltung der Redaktion und der pv magazine group wieder. Unsere Webseite ist eine offene Plattform für den Austausch der Industrie und Politik. Wenn Sie auch in eigenen Beiträgen Kommentare einreichen wollen, schreiben Sie bitte an redaktion@pv-magazine.com.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.