
Die Baywa AG hat am Donnerstag eine Verlustanzeige nach Paragraf 92 Absatz 1 des Aktiengesetzes veröffentlicht. Darin gibt der Vorstand des Münchner Konzerns bekannt, dass im Zuge des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 festgestellt wurde, dass sich das bilanzielle Eigenkapital auf weniger als die Hälfte des Grundkapitals reduziert hat. Hintergrund sei insbesondere die Abschreibung aus der Beteiligung an der Baywa re AG. Auf Basis der aktuellen Berechnungen sei das bilanzielle Eigenkapital aufgrund dessen zum Jahresende 2024 negativ. Der Vorstand erwartet ferner aufgrund der Abschreibungen für das abgelaufene Geschäftsjahr einen Jahresfehlbetrag (IFRS) von rund 1,6 Milliarden Euro.
Die Verlustanzeige habe jedoch keine Auswirkungen auf die Umsetzung des Sanierungskonzepts. Der Eigenkapitalverlust bewege sich innerhalb der Erwartungen, die dort bereits enthalten sei. Die positive Fortführungsprognose gemäß dem Sanierungsgutachten bleibe damit bestehen. Auch auf die kürzlich abgeschlossene Sanierungsfinanzierung bis 2028 habe diese Entwicklung keine Auswirkung. So werde es die im Restrukturierungsplan vorgesehenen Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung mit einem Gesamtmindesterlös in Höhe von insgesamt 150 Millionen Euro geben, hieß es weiter. Nach dem Sanierungsgutachten soll das wirtschaftliche Eigenkapital auf Gruppenebene bis Ende des Geschäftsjahres 2028 wieder positiv sein.
Seinen finalen Geschäftsbericht für 2024 wird die Baywa AG am 10. Juli veröffentlichen. Die Verlustanzeige wiederum löst eine gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Einberufung einer Hauptversammlung aus. Für den 26. August ist bereits die ordentliche Hauptversammlung geplant. Dort werde sich der Vorstand dann zur Lage des Unternehmens berichten, hieß es weiter. Beschlussfassungen im Zusammenhang mit der Verlustanzeige seien aber nicht geplant.
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