Ein Mieter aus Aachen verklagt Vonovia, weil ihm die Anbringung eines Photovoltaik-Anlage auf seinem Balkon seit über einem Jahr verwehrt wird. Der Wohnungsbaukonzern verlangt einer Mitteilung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zufolge unter anderem einen statischen Nachweis, Berechnungen zur Windlast und die Anwendung der Norm für Vertikalverglasung, die laut Deutschem Institut für Bautechnik (DIBt) gar nicht auf Photovoltaik-Balkonanlagen zutrifft.

Mieter Mark Sanders hält die Forderung, die Anlage durch eine Fachfirma installieren zu lassen, für überzogen. Sie sabotiere die Idee hinter Balkonanlagen: Jeder solle ohne große Hürden bei der Energiewende mitwirken können. „Das hat mit echter Prüfung nichts mehr zu tun, das ist reine Blockade“, sagt Sanders. Deshalb gehe er nun den juristischen Weg – in der Hoffnung, dass dies auch anderen Mietern in Zukunft hilft.

Die Deutsche Umwelthilfe fordert rechtliche Klarheit für alle Mieter, die sich ein Stecker-Solar-Gerät anbringen wollen. „Die absurde Blockadetaktik von Vonovia ist kein Einzelfall. Wir unterstützen das Klageverfahren, weil wir grundsätzlich klären wollen, welche Anforderungen Vermieterinnen und Vermieter stellen dürfen – und wo die Grenze zur Schikane überschritten ist“, sagt Geschäftsführerin Barbara Metz. Die Bundesregierung könne dem Verfahren vorbeugen, indem sie einen klar definierten und angemessenen Anforderungskatalog zur Anbringung von Balkonanlagen gesetzlich verankere.

Die Deutsche Umwelthilfe hat in Vergangenheit schon erfolgreich Mieter gegen ihre Vermieter unterstützt, als es um die Installation eines Stecker-Solar-Geräts ging.

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