
Weiter leicht nach oben ging es im Januar mit den Marktwerten an der Strombörse. Dies senkt die Differenzkosten für die EEG-Förderung.
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Die Marktwerte an den Strombörsen haben sich im Januar gegenüber dem Vormonat weiter erhöht. So lag der Marktwert Solar zu Jahresbeginn bei 11,511 Cent pro Kilowattstunden. Dies ist leicht über dem Dezember-Wert von 11,171 Cent pro Kilowattstunde und deutlich über dem Wert von 7,535 Cent pro Kilowattstunde im Januar 2024.
Auch der durchschnittliche Spotmarktpreis an der Strombörse sowie die Marktwerte für Wind an Land und auf See stiegen im Januar. Der Spotmarktpreis erhöhte sich nach den Angaben auf der Plattform „netztransparenz.de“ von 10,832 auf 11,414 Cent pro Kilowattstunde. Der Marktwert für Wind an Land lag im Januar bei 8,506 Cent pro Kilowattstunde und für Wind auf See bei 9,702 Cent pro Kilowattstunde.
Im Januar gab es nur am ersten Tag des Jahres negative Strompreise. An Neujahr lagen sie zwischen 3 und 17 Uhr unter Null. In dieser Zeit erhalten Betreiber in der verpflichten Direktvermarktung keine Vergütung für eingespeisten Strom. Diese Regelung ist mit dem kürzlich vom Bundestag verabschiedeten Solarspitzen-Gesetz noch verschärft worden. Künftig soll die Regelung für alle neuen Photovoltaik-Anlagen ab zwei Kilowatt Leistung greifen. Dazu muss der Bundesrat das Gesetz allerdings erst noch final verabschieden. Die Neuregelung gilt für alle Photovoltaik-Anlagen, die ab dem ersten Tag nach der Veröffentlichung des Solarspitzen-Gesetzes im Bundesgesetzblatt in Betrieb genommen werden. Im Gesetz vorgesehen ist auch ein Kompensationsmechanismus, wonach die Stunden ausgesetzter Förderung nach dem Ende der regulären EEG-Förderung nachgeholt werden können.
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