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Die Europäische Kommission startete eine öffentliche Anhörung, zur Stellungnahme zu der Frage, wie nicht-preisliche Kriterien in künftigen Auktionen für erneuerbare Energien festgelegt werden sollen.
Nicht-preisliche Kriterien bei Auktionen sind Teil des Net Zero Industry Act, der im April 2024 formell beschlossen wurde. Ab Januar 2026 müssen die Mitgliedstaaten bei öffentlichen Ausschreibungen und Auktionen für mindestens 30 Prozent der Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien solche Kriterien anwenden, wobei die Obergrenze bei sechs Gigawatt pro Jahr liegt.
Im Rahmen der vierwöchigen Konsultation sollen Rückmeldungen zum Entwurf der Durchführungsverordnung des Net-Zero Industry Acts, der Kommission eingeholt werden. Der Entwurf regelt die Bewertung und Einhaltung der Präqualifikations- und Zuschlagskriterien für künftige Auktionen. Sie ist Teil der Bemühungen der Kommission, die Bedeutung der einzelnen Kriterien zu klären und eine einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
Die Aufforderung zur Stellungnahme läuft bis zum 21. Februar. Die Antworten werden in die Vorbereitung eines endgültigen Gesetzentwurfs durch die Kommission einfließen, der dann den Mitgliedstaaten über Expertengruppen vorgelegt wird, bevor die Kommission ihn endgültig verabschiedet, was für das erste Quartal dieses Jahres geplant ist.
Zu den Kriterien des Verordnungsentwurfs gehören verantwortungsbewusstes Geschäftsgebaren, Cyber- und Datensicherheit und die Fähigkeit, ein Projekt vollständig und fristgerecht zu liefern, sowie Präqualifikations- oder Zuschlagskriterien, die den Beitrag einer Auktion zu Nachhaltigkeit und Resilienz bewerten.
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