BEE mit Positionspapier zur geplanten EEG-Novelle – Erneuerbaren-Ausbau muss weitergehen – pv magazine Deutschland


Die erneuerbaren Energien müssen das Fundament der Energieversorgung sein und bleiben. Daher, so der Verband, müssen die Ausbaupfade bis 2030 erhalten bleiben und auch die Umstellung auf Contracts for Difference möglichst risikoarm für die Betreiber ausfallen. Anlagen kleiner 200 Kilowatt Leistung will der BEE von der Umstellung ausnehmen.

Noch liegt der Entwurf für eine EEG-Novelle von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nicht auf dem Tisch. Doch er sollte in den kommenden Wochen veröffentlicht werden, denn die Zeit drängt. Die Novelle muss in diesem Jahr verabschiedet und auch von der EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt werden, um eine weitere Förderung von Photovoltaik, Windkraft und Co. zu gewährleisten.

Klar ist, es wird sich einiges an den aktuellen Rahmenbedingungen ändern. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat am Dienstag ein Positionspapier mit zehn Schlüsselmaßnahmen veröffentlicht, in dem seine Forderungen für die anstehende Reform zusammengefasst sind. Er plädiert dafür, den eingeschlagenen Transformationskurs konsequent weiterzugehen und die Energieversorgung systemisch zu optimieren.

“Mit der anstehenden EEG-Novelle werden zentrale Weichen für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands, seiner Energieversorgung und seiner Wirtschaft gestellt“, erklärte BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser. „Die Erneuerbaren sind inzwischen das Fundament des Energiesystems und stellen Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz des Wirtschaftsstandortes sicher. Die kommende EEG-Novelle muss diesen Realitäten Rechnung tragen.”

Extrem wichtig ist aus Sicht des BEE, dass an den bestehenden Ausbauzielen festgehalten wird. Dieses liegt für die Photovoltaik bei 215 Gigawatt bis 2030, wovon erst etwa 55 Prozent erreicht sind. Das Ausbauziel bei der Windkraft ist ebenfalls noch in weiter Ferne. Der BEE rät der Politik auch das im EEG angegebene Stromverbrauchsziel von 750 Terawattstunden bis 2030 konsequent weiterzuverfolgen. Dabei geht der Verband selbst in einer aktuellen Analyse nur von einem Anstieg von derzeit 521 auf 705 Gigawattstunden bis 2030 aus. Er hält jedoch einen zusätzlichen Sicherheitspuffer aufgrund geopolitischer Unsicherheiten für sinnvoll.

Zugleich spricht sich der Verband in seinem Positionspapier für einen stärkeren Fokus auf Systemdienlichkeit und Flexibilität in der Energieversorgung aus. Angesichts eines steigenden Strombedarfs durch Elektrifizierung, Ansiedlung neuer Großverbraucher wie Rechenzentren und Wasserstoff Hochlauf seien verlässliche Ausbaupfade zentral, um Investitionssicherheit zu gewährleisten, heißt es dazu.

Ein zentraler Punkt der Reform wird die Abkehr von Einspeisevergütungen für neue Photovoltaik- und Windkraftanlagen sein, die durch die EU-Kommission nur noch für das laufende Jahr beihilferechtlich genehmigt sind. Die Einführung von zweiseitigen Contacts of Difference (CfD) gilt als wahrscheinlich, wobei die genaue Ausgestaltung noch offen ist. Aus Sicht des BEE sollen diese „praxistauglich, risikoarm und auf realen Erlösen basierend“ erfolgen. Damit würden Finanzierungskosten für die Energiewende nicht erhöht, die Akteursvielfalt dennoch erhalten.

Für kleine Anlagen, die der BEE bis 200 Kilowatt Leistung definiert, fordert der Verband die Herausnahme aus den CfDs. Diese würden bei solchen Anlagen zu einem Mehraufwand für alle Beteiligten führen, der mit den zu erwarteten Einnahmen in keinem Verhältnis stehe. Auch bereits ausgeförderte Anlagen sollten nicht von der Abschöpfung der Erlöse betroffen sein. Angesichts der vielen negativen Stunden an der Strombörse, bei denen bereits nach dem geltenden EEG Betreiber neuer Anlagen keine Vergütung für eingespeisten Strom erhalten, sollte es eine Umstellung von einer zeit- auf eine mengenbasierte Absicherung geben, fordert der BEE. Dies bedeutet, dass eine bestimmt Stromeinspeisemenge gefördert wird und nicht nach Jahren.

Mit Blick auf den Erhalt der Akteursvielfalt sind, wie es vom BEE weiter heißt, auch einheitliche und praxistaugliche Rahmenbedingungen notwendig. So könnten Bürgerenergie, Energy Sharing, Direktbelieferungsmodelle und vereinfachte Beteiligungsformate regionale Wertschöpfung, Akzeptanz und Resilienz stärken.

Beim Thema Netzausbau hält der BEE eine effizientere Nutzung der bestehenden Infrastruktur für notwendig. Gleichzeitig solle der Netzausbau fortgesetzt werden. Flexible Netzanschlussvereinbarungen, die weiterentwickelte Überbauung von Netzverknüpfungspunkten sowie standardisierte und digitalisierte Netzanschlussverfahren könnten dabei Netzkosten senken und den Ausbau beschleunigen. “Die Ära der großen Kraftwerke geht zu Ende. Die Zukunft des Stroms ist dezentral und erneuerbar. Daran muss sich endlich auch das Stromnetz orientieren, das in seiner Struktur noch aus dem letzten Jahrhundert stammt und in seinem Anpassungsprozess immer noch nicht dem Wachstum der Erneuerbaren gerecht wird“, so Heinen-Esser. Dafür seien auch mehr Flexibilitäten notwendig, eine entschlossene Digitalisierung und verbesserte Steuerbarkeit. Dabei sei auch die gezielte Flexibilisierung durch steuerbare Erneuerbare wie Biomasse, Wasserkraft und Geothermie möglich. Dies sollte in einem EEG 2027 entsprechend berücksichtigt werden.

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