Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich soll wieder eingeschränkt werden – pv magazine Deutschland


Nach einem aktuellen Entwurf des Geothermiebeschleunigungsgesetzes könnte die Privilegierung nur für Co-Location-Batteriespeicher sowie Stand-alone-Speicher ab 4 Megawatt in bis zu 200 Meter Entfernung von Umspannwerken und großen Kraftwerken gelten. Bayern warnt vor entstehenden Flächenkonkurrenzen.

Gerade erst haben Bundestag und Bundesrat die Privilegierung von Batteriespeichern ab einer Megawattstunde im Außenbereich im Baugesetzbuch beschlossen. Für viele kam das überraschend und nun scheint die Bundesregierung diese Entscheidung direkt wieder einschränken zu wollen. Das bayerische Wirtschaftsministerium verweist auf den aktuellen Entwurf des Geothermiebeschleunigungsgesetzes, dem der Wirtschaftsausschuss des Bundestages am Mittwoch in seiner geänderten Form zustimmte.

Darin ist vorgesehen, dass die Privilegierung im Außenbereich auf Co-Location-Batteriespeicher, die in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Erneuerbaren-Anlage stehen, beschränkt sein soll. Darüber hinaus soll sie auch für Stand-alone-Speicher ab 4 Megawatt in bis zu 200 Metern Entfernung von Umspannwerken und Kraftwerken ab 50 Megawatt Leistung privilegiert werden, wie das Ministerium zu den geplanten Einschränkungen schreibt.

Bayern hatte sich für eine weitreichende Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich seit längerem eingesetzt. Es begrüßte daher auch die Änderung im Baugesetzbuch, mit der weitgehend bundeseinheitliche Voraussetzungen geschaffen wurden. „Diese gerade erst geschaffene Regelung nun doch weiter einzuschränken, lässt eine klare Linie im bundespolitischen Handeln vermissen“, kommentierte der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) am Donnerstag. „Neue Regeln für Batteriespeicher müssen ausgewogen, durchdacht und volkswirtschaftlich und energiewirtschaftlich sinnvoll sein. Wir brauchen Planungssicherheit, aber kein Hin und Her mit neuen Hindernissen für Batteriespeicherprojekte.“

In Bayern sieht man nun die Gefahr, dass mit den neuen Einschränkungen „Flächenkonkurrenzen zwischen notwendigen Umspannwerkerweiterungen und Batteriespeichervorhaben entstehen“. Dies müsse verhindert werden. Zudem sei die Verwendung von unklaren Rechtsbegriffen wie „räumlich-funktional“ in den Privilegierungstatbeständen wenig hilfreich.

Hinter den vorgeschlagenen Änderungen vermutet Bayern, dass die Bundesregierung eine „engere räumliche Steuerung der Batteriespeichervorhaben vornehmen“ wolle. Dazu passe auch, dass für privilegierte Stand-alone-Batteriespeicher Einschränkungen in Bezug auf die „Gesamtbatteriespeicherfläche“ je Gemeinde gelten sollen.

Aus der Meldung des Bundestages geht hervor, dass es sich beim Änderungsvorschlag um einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen handelte. CDU, CSU und SPD fordern darin auch, funktionale Kriterien für privilegierte Speicher zu definieren, die das Ziel des Koalitionsvertrages erfüllen, sich für „einen systemdienlichen Netz- und Speicherausbau, mehr Flexibilitäten und einen effizienten Netzbetrieb“ einzusetzen.

Die Ankündigung aus dem Bundeswirtschaftsministerium, die Netzanschlussverfahren für große Batteriespeicher ab 100 Megawatt aus der Kraftwerksnetzanschlussverordnung (KraftNAV) zu nehmen, begrüßt Bayern. Damit würde das Windhundprinzip bei den Netzanschlüssen entfallen und es „könnte mehr Ordnung bei den Netzanschlussverfahren von Batteriespeichern einkehren“, so das Ministerium weiter. Außerdem würden mit einem solchen Schritt weitreichende Netzanschlussblockaden für benötigte Rechenzentren verhindert.

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