
Seit April liegen die dynamischen Stromtarife bereits unter den Fixpreismodellen der Energieversorger, wie die Modellierung der Bundesnetzagentur ergab.
Quelle: SMARD/Bundesnetzagentur
Seit diesem Jahr ist es verpflichtend für Stromanbieter, auf mindestens einen dynamischen Tarif für Endkunden bereitzustellen. Auf diese Vorgabe reagiert nun auch die Bundesnetzagentur, die auf ihrer Transparenzplattform „SMARD“ ab sofort modellierte dynamische Strompreise für Haushaltskunden zeigt und in das Verhältnis zu Fixpreistarifen setzt.
Für die Modellierung hat die Bundesnetzagentur die Spotmarktpreise mit Verbrauch eines Standardhaushaltes gewichtet. „Dabei unterstellt die Modellierung ein normales Verbrauchsverhalten von Kunden ohne eine zeitliche Anpassung ihres Stromverbrauches“, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. Bei den dynamischen Stromtarifen sind die Beschaffungskosten direkt an den Spotmarktpreis der Strombörse gekoppelt. Kurzfristige Preisschwankungen am Großhandelsmarkt veränderten daher kontinuierlich der Arbeitspreis. Die übrigen Preisbestandteile stützten sich auf Daten der aktuellen Anbieter dynamischer Stromtarife, die die Bundesnetzagentur in einem Monitoring selbst erhoben hat.
Die Modellierung zeigt, dass selbst ohne Verhaltensänderungen und Lastverschiebungen durch die Verbraucher die dynamischen Tarife seit April durchgängigen unter den Fixpreistarifen in diesem Jahr lagen. Damit würden sich dynamische Tarife für die Haushaltskunden „häufig lohnen“. Ein wesentlicher Grund dafür sind die oft niedrigen Spotmarktpreise, wenn die Erzeugung auf Photovoltaik- und Windkraftanlagen hoch ist. Damit werden die Arbeitspreise der dynamischen Tarife zeitweise deutlich unter das Niveau der Festpreise gedrückt.
Die Modellierung zeigt jedoch auch, dass dynamische Tarife zumindest phasenweise über den Fixpreisangeboten der Energieversorger liegen können. In diesen Fällen ist sicher hilfreich, wenn Haushaltskunden ihren Stromverbrauch flexibel anpassen können.
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