Wallbox-Anforderungen für präzise Dienstwagenabrechnung – pv magazine Deutschland


Zuhause laden, im Unternehmen abrechnen: Der Hersteller Mennekes zeigt, welche Anforderungen Wallboxen erfüllen müssen. Installateure sollten bei der Planung von Ladeinfrastruktur auch Abrechnungskonzepte mitdenken.

Installateure sollten beim Aufbau der Ladeinfrastruktur auch schon die Inbetriebnahme mitdenken. Eine korrekte Einbindung des MID-Zählers, die Einrichtung von Nutzerprofilen sowie eine vollständige Dokumentation sind entscheidend. Für Installateure bedeutet das, nicht nur die Wallbox zu installieren, sondern immer auch den Abrechnungsprozess mitzudenken – von der technischen Identifikation der Nutzer bis zur datentechnischen Übergabe an den Arbeitgeber. Nur wenn beides zusammenpasst, kann die heimische Ladeinfrastruktur im Dienstwagenkontext zuverlässig funktionieren.

An öffentlichen Ladepunkten ist der Prozess für Dienstwagenfahrer klar: Der Fahrer hält seine Ladekarte oder App vor die Ladesäule und aktiviert den Ladevorgang. Der Ladepunktbetreiber (Charge Point Operator, kurz CPO) erfasst und speichert die Messwerte eichrechtskonform und manipulationssicher. Die Daten landen automatisch im Abrechnungssystem des Arbeitgebers.

Beim Laden zu Hause hingegen muss der Strombezug aus dem Haushaltsnetz eindeutig von privaten Verbräuchen getrennt und rechtskonform messbar sein. Nur dann kann der Arbeitgeber die Kosten erstatten. Seitens des Arbeitgebers gibt es zwei Möglichkeiten die Kosten zu erstatten, sagt Dirk Burghaus. „Als Pauschale oder kilowattstundengenau“, sagt der Leiter Produktmanagement bei Mennekes. Die Pauschale sei einfach anzuwenden, aber ungenau und oft ungerecht. Sie könne Vielfahrer benachteiligen, da sie weder das individuelle Fahrprofil noch reale Strompreise abbilde. „Bei der kilowattstundengenauen Abrechnung übernehmen Arbeitgeber die exakten Kosten für das heimische Dienstwagenladen“, sagt er.

MID-Zähler als technische Basis für die Dienstwagenabrechnung

Grundlage sei ein MID-zertifizierter Stromzähler in der Wallbox. Das bedeutet: Die Ladelösung zuhause muss nicht zwingend eichrechtskonform sein, aber sie muss Messdaten erzeugen, die als Grundlage für eine Kostenerstattung belastbar sind. Ein MID-Zähler erfasst den geladenen Strom exakt und manipulationssicher. „Er reicht als Messmittel aber nur dann aus, wenn sichergestellt ist, dass nur das Dienstfahrzeug am Ladepunkt geladen wird“, sagt Burghaus. Daher sei ein Zugangsschutz für die Wallbox sinnvoll, etwa über RFID-Chips.

Wenn keine eindeutige Zuordnung zwischen Ladepunkt und Dienstfahrzeug möglich ist, bietet Mennekes alternativ auch eichrechtskonforme Ladesysteme mit integriertem Abrechnungsservice. Die Geräte sind per Mobilfunk miteinander vernetzt; alle Ladedaten werden rechtssicher erhoben, ausgewertet und übertragen. „Installateure sollten je nach fester Zuordnung von Dienstfahrzeug und Wallbox entscheiden, ob ein eichrechtskonformes Gerät nötig ist“, sagt Burghaus.

Moderne Systeme integrieren die Ladedaten direkt in eine App oder in ein Backend, das die Messwerte sicher archiviert und in einem für Arbeitgeber verwertbaren Format bereitstellt. Bei Mennekes erstellt die passende App einen Ladereport im PDF- oder Excel-Format. „Neben einer Kostenübersicht pro Zeitraum zeigt dieser auch eine genaue Einzelauflistung der Ladungen“, sagt der Produktleiter. „Nutzer können einen automatischen Mailversand einrichten, der schon eine Aufforderung zur Kostenerstattung mit allen notwendigen Angaben enthält“, sagt Burghaus.

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