
Der Bundesrat hat sich am Freitag mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) befasst. Es handelt sich um ein sogenannten Einspruchgesetz, was der Länderkammer erlaubt, einen Vermittlungsausschuss anzurufen, um noch Änderungen im Gesetz zu erwirken. In der EnWG-Novelle hatte der Bundesrat noch kurzfristig die Privilegierung von Batteriespeichern ab einem Megawatt Leistung im Außenbereich im Baugesetzbuch aufgenommen. Da es zu dem Thema bereits anderlautende Länderempfehlungen gab, schlossen Experten ein vorübergehendes Scheitern der EnWG-Novelle im Bundesrat nicht aus. Doch wie aus einer Veröffentlichung der Länderkammer hervorgeht, verzichtete sie auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses.
Die EnWG-Novelle kann damit – wie geplant – in Kraft treten. In dem Gesetz gab es weitere Änderungen, die für die Erneuerbaren-Branche und Energiewende relevant sind. So ist die Doppelbelastung von Speichern mit der Novelle abgeschafft. Ein wichtiger Schritt, um die Kapazitäten für Grau- und Grünstrom gleichermaßen nutzen zu können und ein wichtiger Baustein, um endlich den Weg für Vehicle-to-Grid-Modelle und andere Multi-Use-Cases für Photovoltaik-Heimspeicher frei zu machen.
Zudem wird mit der EnWG-Novelle eine klare Rechtsgrundlage für das sogenannte Energy-Sharing geschaffen. Die Deutsche Umwelthilfe kritisierte den entsprechenden Paragrafen 42c als „Papiertiger“ und forderte dringend Nachbesserungen. „Das Gesetz für Energy Sharing ist leider an Praxisuntauglichkeit kaum zu überbieten“, hieß es von der DUH.
Nach dem BGH-Urteil ist auch eine Übergangsregelung für bestehende Kundenanlagen geschaffen worden. Diese werden bis Ende 2028 von den strengen Pflichten eines regulierten Netzbetreibers befreit. Experten halten die Regelung für „besser als nichts“, aber so richtig überzeugt scheint die Branche auch nicht.
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