Bundeswirtschaftsministerium bereitet Gebotsverfahren für CO2-Differenzverträge vor – pv magazine Deutschland


2026 soll diese Ausschreibungsform für die energieintensive Industrie weiterentwickelt werden. Im Vorverfahren soll nun die Industrie zu den vorgeschlagenen Förderregeln zu den Klimaschutzverträgen konsultiert werden.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat zu Beginn der Woche ein Vorverfahren für das Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge – auch Klimaschutzverträge genannt – gestartet. Diese sollen Investitionen der energieintensiven Industrie in zukunftsfähige CO2-arme Produktionsverfahren unterstützen, wie das Ministerium am Montag veröffentlichte. Das Verfahren richte sich unter anderem an die Bereiche Chemie, Zellstoff und Papier, Primärstahl, andere Metalle, Zement und Kalk sowie Keramik, Glas und Gips.

Im Vorverfahren für eine Ausschreibung 2026 werde nun zunächst die Industrie zu den vorgeschlagenen Förderregeln konsultiert, hieß es weiter. Zudem könnten über das Vorverfahren neue Projekte an der Auktion teilnehmen. Das Gebotsverfahren steht dem Ministerium zufolge noch unter Haushaltsvorbehalt und bedarf der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission.

Eine erste Runde der Klimaschutzverträge gab es bereits 2024. Mit dem neuen Verfahren will das Bundeswirtschaftsministerium diese jedoch „flexibler, mittelstandsfreundlicher und technologieoffener“ ausgestalten, wie es selbst schreibt. Demnach sollen auch Technologien zur Abscheidung und Speicherung (CCS) beziehungsweise zur Abscheidung und Nutzung (CCU) von CO2 förderfähig sein.

Unternehmen, die Interesse haben. müssen sich an dem bis zum 1. Dezember laufenden Vorverfahren beteiligen. Dies sei Voraussetzung, um im folgenden Gebotsverfahren 2026 ein Gebot abgeben zu können. Unternehmen, die sich bereits 2024 beteiligt hätten, können durch eine einfache Bestätigungserklärung am Vorverfahren 2026 teilnehmen, wie es weiter hieß. Voraussichtlich Mitte nächsten Jahres soll das Gebotsverfahren 2026 starten. Es sieht die Vergabe von CO2-Differenzverträgen durch ein wettbewerbliches Auktionsverfahren vor. Unternehmen müssen im Zuge der Ausschreibung ihr Gebot in Preis pro Tonne eingesparten CO2 abgeben.

Zum Hintergrund der CO2-Differenzverträge heißt es vom Ministerium weiter, dass sie die Preisrisiken der Unternehmen absichern, die in CO2-arme Produktionsverfahren investieren. So werden über einen Zeitraum von 15 Jahren sowohl schwankende CO2- und Energiepreise als auch Kostenunterschiede zu herkömmlichen Produktionsverfahren ausgeglichen. Ziel der CO2-Differenzverträge sei es auch, den Markthochlauf neuer Technologien voranzutreiben. Dabei zählt das Ministerium etwa industrielle Wärmepumpen, Wasserstoffanwendungen, Anlagen zur Abscheidung und Speicherung von CO2 und Speichertechnologien auf. Zudem sollen neue Produktionsverfahren auf dem Markt etabliert werden.

Im Zuge der CO2-Differenzverträge können die Unternehmen frei entscheiden, welche Produktionsverfahren sie einsetzen wollen, um Vorgaben zum Einsatz kommender Energieträger zu erreichen, so das Ministerium. Allerdings müssten Meilensteine bei der CO2-Reduktion erreicht werden. So müssen ab dem dritten Jahr die CO2-Einsparungen um 60 Prozent und im letzten Jahr der Laufzeit um 90 Prozent reduziert werden. Die Vergütung der Unternehmen erfolge auf Basis der tatsächlich erfolgten CO2-Einsparung.

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