Die neuen Ausschreibungsbedingungen für Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden oder als Überdachungen zwischen 100 und 500 Kilowatt hat die Regulierungsbehörde CRE nun online gestellt. Die Einreichung der Gebote für den ersten Zeitraum ist vom 22. September bis zum 2. Oktober 2025 vorgesehen. Das ausgeschriebene Volumen beläuft sich auf 192 Megawatt, was einen deutlichen Rückgang gegenüber dem bisherigen Ausbautempo in diesem Segment bedeutet.
Die Energieregulierungskommission (CRE) hat am Donnerstag das Lastenheft für die neue Ausschreibung für Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden oder als Überdachungen mit einer Leistung zwischen 100 und 500 Kilowatt veröffentlicht. Die als „vereinfachte Ausschreibung” (bekannt als AOS oder PPE2 Petit PV Bâtiment) ersetzt das bisher geltende, offene Ausschreibungssystem S21.
Die Gebote für die erste Phase der Ausschreibung können im Zeitraum vom 22. September 2025 bis zum 2. Oktober 2025 abgegeben werden. Anschließend sind für 2026 fünf weitere Phasen geplant, vorbehaltlich entsprechender Bekanntmachungen. Das erklärte Ziel der Umstellung ist es, „den Wettbewerb anzukurbeln und die Branche zu strukturieren”.
Ausgeschriebenes Volumen beträgt 192 Megawatt
Wie erwartet, wird in der ersten Ausschreibungsphase ein Volumen von 192 Megawatt ausgeschrieben, was einen deutlichen Rückgang gegenüber dem bisherigen Ausbautempo bedeutet. Dieser Rückgang steht im Einklang mit dem Bestreben der Regierung, die Volumina für Photovoltaik-Dachanlagen zu reduzieren, da „die in den letzten Jahren festgelegten Ziele deutlich überschritten wurden”, wie die CRE in ihrer Entscheidung feststellt. Nach Angaben der Behörde soll dieses Volumen den Vorsprung gegenüber den Zielen für 2025 durch die offene Ausschreibung, geglättet über zwei Jahre, und die Übertragung eines Volumens von 300 Megawatt von der AO Bâtiment auf die vereinfachte AO berücksichtigen, da die letzten Perioden der AO Bâtiment unterzeichnet waren.
Für die fünf Zeitfenster des Jahres 2026 scheint ein Volumen von 768 Megawatt vorgesehen zu sein, sofern sich keine Änderungen ergeben. Dies wäre ein deutlicher Rückgang gegenüber den im Jahr 2024 im Segment des Tarifs S21 installierten Volumina. Die CRE hält es für notwendig, den Projektentwicklern schnell Klarheit über das für die nächsten Perioden abgerufene Volumen zu verschaffen. Für dessen Festlegung befürwortet die Behörde den Grundsatz einer mehrjährigen Glättung des 2025 über den AT S21 Bâtiment festgestellten Überschusses beim Zubau. Die künftig abgerufenen Mengen müssen Folgendes berücksichtigen:
- die Umsetzung der in den vergangenen Monaten im Rahmen der offenen Ausschreibungen eingereichten Vertragsanträge;
- die Ziele der künftigen PPE3;
- die Zeichnungsquoten der nächsten Ausschreibungsrunden für AOS und AO PV Bâtiment, um über mögliche Übertragungen von Volumina aus der Ausschreibung PV Bâtiment auf die AOS zu entscheiden und gegebenenfalls mögliche Schwelleneffekte zwischen diesen Instrumenten zu begrenzen.
Preisobergrenze von 9,5 Cent pro Kilowattstunde
Der Höchstpreis wird für den ersten Zeitraum unabhängig von der Art des Photovoltaik-Projekts, also bestehendes Gebäude, Neubau, Überdachung oder ähnliches auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde festgelegt. Diese Einheitlichkeit wird vom Collectif de défense du photovoltaïque (CDPF) kritisiert. Dieses hätte vorgezogen, wenn der Preis entsprechend der Komplexität des Photovoltaik-Projekts angepasst worden wäre.
Die CRE gibt ihrerseits an, dass sie derzeit über mehr als 1 Gigawatt an Vertragsanfragen für das zweite Quartal 2025 verfügt, während der Tarif unter Berücksichtigung der Aggregationskosten aufgrund des Übergangs zum Vergütungssystem in der AOS bei etwa 10,0 Cent pro Kilowattstunde lag. Ihrer Ansicht nach „sollte die vertrauliche Festlegung des Höchstpreises von 9,5 Cent pro Kilowattstunde für den ersten Zeitraum a priori ein ausreichendes Maß an Wettbewerb angesichts der abgerufenen Mengen (192 Megawatt) ermöglichen”.
Darüber hinaus hält es die CRE für notwendig, die gesammelten Erfahrungen auszuwerten, und zwar einerseits nach der Prüfung der ersten Phase der AOS und der Analyse ihrer Ergebnisse (in Bezug auf die angebotenen Preise und Mengen) und andererseits des Entwicklungsstands im Rahmen des AT S21 Bâtiment mit einem festgelegten Einspeisetarif von 8,86 Cent pro Kilowattstunde bis zum Auslaufen der offenen Ausschreibung für das Anlagensegment zwischen 100 und 500 Kilowatt.
Sicherheit
Die Höhe der Sicherheitsleistung beträgt 10.000 Euro und wird zugunsten des Staates von einem Kreditinstitut oder einem Versicherungs- oder Bürgschaftsunternehmen ausgestellt oder bei der Caisse des dépôts et consignations (CDC) hinterlegt.
Die Verpflichtung für die Bewerberunternehmen, über die Zertifizierungen 9001 – 14001 zu verfügen, werde hingegen aufgehoben.
Kriterium der Resilienz
Für die ab dem 1. Januar 2026 beginnenden Zeiträume werden die Spezifikationen dieser Ausschreibung geändert, um ein Kriterium der Resilienz einzuführen, das den festgelegten Verpflichtungen entspricht, die in den Durchführungsrechtsakten zu Artikel 26 der Verordnung (EU) 2024/1735, dem sogenannten „Net Zero Industry Act“ (NZIA), enthalten sind. Für ein gültiges Gebot müssen die Angebote auf Photovoltaik-Modulen basieren, die aus mindestens drei Resilienz-Komponenten (darunter zwingend die Zellen und Module) und widerstandsfähigen Wechselrichtern bestehen. Um diese Ausschreibung mit der NZIA-Verordnung in Einklang zu bringen, werden auch weitere Vorqualifizierungskriterien eingeführt, die sich insbesondere auf verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln, Cybersicherheit und Datensicherheit beziehen.
Kriterium des CO2-Schwellenwerts
Der Entwurf des Lastenhefts sieht einen Schwellenwert von 720 Kilogramm CO2-Äquivalent pro Kilowattpeak für die CO2-Bilanz der Photovoltaik-Anlagen vor. Dieser Schwellenwert entspricht dem in der AT S21 sowie in der AO PV Bâtiment und dem künftigen Tarifbeschluss „AT S25 Sol” vorgesehenen Wert.
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