
Engpass: Berichte über verzögerte Vergütungszahlungen häufen sich.
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Der Verteilnetzbetreiber Westnetz, ein Tochterunternehmen der Westenergie AG, die wiederum zum Eon-Konzern gehört, wird sich in einem von der Bundesnetzagentur eröffneten Aufsichtsverfahren wegen „Verstoß gegen Vorgaben des EEG zur fristgerechten Zahlung von EE-Fördergeldern nach § 19 Abs. 1 EEG“ verantworten müssen.
Paragraf 19 Absatz 1 EEG, um den es in dem Verfahren geht, definiert den Anspruch der Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen auf – je nach Art und Größe der Anlage – Marktprämie, Einspeisevergütung oder Mieterstromzuschlag. Die Eröffnung des Verfahrens wurde auch auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur bekannt gegeben, irgendwelche Details zum genauen Hintergrund, dem Verlauf oder möglichen Maßnahmen finden sich in solchen Bekanntmachungen aber nicht. Hierzu „nimmt die Bundesnetzagentur nicht öffentlich Stellung“, wie es auf Anfrage von pv magazine hieß. Die Handlungsoptionen der Behörde in einem solchen Verfahren sind in Paragraf 65 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes geregelt.
Westnetz ist der größte deutsche Verteilnetzbetreiber, aber beileibe nicht der einzige, der offenkundig Schwierigkeiten mit dem Auszahlen der EEG-Vergütungen hat. Ende Juli ergab eine Umfrage der Nachrichtenagentur DPA, dass sich bei den Verbraucherzentralen die Beschwerden über Verspätungen häufen. Einen starken Anstieg gab es demnach in Rheinland-Pfalz, aber auch aus Thüringen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, Hessen und dem Saarland wurde von Beschwerden berichtet. In etlichen Fällen ging es demnach um Monate, die häufigste Erklärung waren Probleme bei der Umstellung auf neue IT-Systeme. Die große Menge der in jüngster Zeit neu ans Netz gegangenen Erneuerbare-Energien-Anlagen wurde ebenfalls genannt.
Auch Westnetz bittet auf seinen Internetseiten „vielmals um Entschuldigung für die längere Bearbeitungsdauer, die es bereits seit einiger Zeit gibt“. Ursache seien „eine stark gestiegene Anfrage nach Netzanschlüssen und eine umfassende digitale Umstellung unserer Kundensysteme“. Gegenmaßnahmen seien ergriffen worden, „um die Situation Schritt für Schritt zu stabilisieren“. Verzögerungen bei der Auszahlung von Vergütungen werden in dieser Entschuldigung indes nicht adressiert.
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