Die Regierung hat ihren Entwurf für den Bundeshaushalt für 2025 und die kommenden Jahre vorgelegt. Damit wird auch über die Verteilung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität entschieden. Während der Bundesfinanzminister seinen Haushaltsplan preist, sieht man beim BDEW viele Schwachstellen, gerade wenn es um die Verteilung der zusätzlichen 500 Milliarden Euro geht.
49 Tage nach Amtsantritt hat der neue Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) seinen Kabinettskollegen am Dienstag den zweiten Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025, den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes, die Eckwerte 2026 bis 2029 sowie den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität vorgelegt. Das Kabinett beschloss die Vorlagen, die nun in den Bundestag gehen und dort auch noch vor der Sommerpause verabschiedet werden sollen.
„Wir bringen mit dem Bundeshaushalt und dem 500-Milliarden-Investitionspaket auf den Weg, was wir jetzt brauchen, um für neue wirtschaftliche Stärke zu sorgen, unser Land modern und zukunftsfähig zu machen und um auch in Zukunft in Deutschland sicher zu leben“, erklärte Klingbeil, der auch Vizekanzler ist, zu seinen Entwürfen. „Wir planen in diesem Jahr Rekordinvestitionen in Höhe von über 115 Milliarden Euro. Bis 2029 werden wir die jährlichen Investitionen des Bundes auf fast 120 Milliarden Euro pro Jahr steigern.“ Die Ausgaben sollen für „einen dringend nötigen Modernisierungsschub“ sorgen, vor allem in Schulen, Kitas und Krankenhäuser, für moderne Bahnstrecken, Brücken und Straßen, aber auch bei Klimaschutz und Digitalisierung.
Im Bundeshaushalt sind für 2025 (Kernhaushalt und Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sowie Klima- und Transformationsfonds) Rekordinvestitionen von über 115 Milliarden Euro eingeplant, wie es vom Finanzministerium hieß. Dies sei eine Steigerung um 55 Prozent gegenüber 2024. Von der Gesamtsumme komme rund 62,7 Milliarden Euro aus dem Kernhaushalt, rund 25,7 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds und 27,2 Milliarden Euro aus dem neuen Sondervermögen. Bis 2029 soll dies so fortgesetzt werden und dabei sollen die Investitionen noch auf fast 120 Milliarden Euro pro Jahr steigen.
Zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) hieß es, er sei „das wichtigste Instrument auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2045“ und solle mit zusätzlichen Mitteln aus dem Sondervermögen ausgestattet werden. Insgesamt sind 100 Milliarden Euro geplant – durch eine jährliche Zuweisung in Höhe von 10 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Zudem werde auf eine bislang vorgesehene Zuführung des KTF an den Kernhaushalt von insgesamt 20 Milliarden Euro im Finanzplanungszeitraum verzichtet. Mit den Mitteln aus dem KTF werde die Bereiche effizienter und klimagerechter Umbau, Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft, klimafreundliche Mobilität und Transformation der Industrie gefördert.
Zudem plant die Bundesregierung Verbraucher und Unternehmen „wirksam“ bei den Energiepreisen entlasten. Ab Januar 2026 soll es daher eine Entlastung der Verbraucher von den Kosten der Gasspeicherumlage geben. Es sei geplant, die Absenkung der Stromsteuer für die Industrie, Land- und Forstwirtschaft zu verstetigen. Auch wolle der Bund einen stärkeren Anteil bei den Kosten des Netzausbaus übernehmen, womit dieser künftig weniger über die Stromrechnung der Endverbraucher finanziert wird.
Aus dem Wirtschafts- und Umweltministerium kamen warme Worte für den vorgestellten Haushalt und die Verwendung des Sondervermögens. Dagegen heißt es vom Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW) kurz und knapp: „Bundeshaushalt springt zu kurz, es muss nachgebessert werden“. So werden bei der Haushaltsplanung „die dringend notwendigen Investitionen in ein zukunftsfähiges und resilientes Energiesystem“ vernachlässigt. „Insbesondere im Hinblick auf die Förderung des Wasserstoffhochlaufs sendet der Haushaltsentwurf ein völlig falsches Signal. Die mittelfristige Finanzplanung der Nationalen Wasserstoffstrategie wird auf ein Drittel reduziert“, moniert BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae.
Auch die Mittel für die „Dekarbonisierung der Industrie sollen mittelfristig von 24,5 auf weniger als 2,0 Milliarden Euro abgesenkt werden. „Die Bundesregierung macht die gleichen Fehler wie die EU-Kommission: Anspruch an Transformation und Wirklichkeit der Rahmenbedingungen passen nicht zusammen: Aufgrund dieser drastischen Einschnitte bei der Förderung von Wasserstoffprojekten schadet sie der Industrie und der Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes. Darüber hinaus belastet sie die Planungs- und Investitionsentscheidung der Unternehmen weiter, wenn sie, statt zusätzlicher Mittel, noch weniger Gelder einstellt“, so Andreae.
Bereits im Vorfeld der Entscheidung über die Mittel aus dem Sondervermögen hatte deren Einsatz für de Gasspeicherumlage für Diskussionen gesorgt. Davon ist die Bundesregierung jedoch bisher nicht abgerückt. „Entscheidend ist, dass der Klima- und Transformationsfonds (KTF) seinem Namen gerecht wird, und auch für Investitionen in den Klimaschutz und die Transformation genutzt wird“, sagte Andreae. „Konsumtive Ausgaben wie Verbraucherentlastungen bei Strom und Gas wie die Gasspeicherumlage gehören in den Kernhaushalt.“
Dabei seien die geplanten Strompreisentlastungen ab 2026 „grundsätzlich positiv zu bewerten“. Sie führten nicht nur zur Entlastung von Endkunden und Wirtschaft, sondern machten Wärmepumpen und Elektroautos attraktiver. „Entscheidend ist, wie und wann die Senkung der Stromsteuer und die Zuschüsse zu den Netzentgelten umgesetzt werden. Die konkrete Umsetzung muss bis Herbst rechtlich sicher ausgestaltet sein, da in der Preiskommunikation der Vertriebe feste Fristen zur Weitergabe der Entlastungen gelten“, sagte Andreae.
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