
Kyon Energy brachte den Fall 2021 ins Rollen.
Quelle: Kyon Energy
Der Bundesgerichtshof hat für den 15. Juli den Verkündungstermin für Baukostenzuschüsse für Batteriespeicher angesetzt. Dies geht aus der Website des Karlsruher Gerichts hervor.
Am 27. Mai hatte es in dem Fall eine Anhörung gegeben. Die Enttäuschung in der Speicherbranche war groß, als die Richter die Urteilsverkündung verschoben. So bezeichnete der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) die weitere Verzögerung als „nicht nachvollziehbar und schädlich für den notwendigen Ausbau von Flexibilitätstechnologien im Energiesystem“.
Von Beobachtern des Verfahrens war nach dem Anhörungstermin Ende Mai zu hören, dass der Bundesgerichtshof wohl zu einem anderen Urteil als das Oberlandesgericht Düsseldorf kommen werde und den Fall eventuell dorthin zurückverweist. Eine eindeutige Tendenz war jedoch nicht abzulesen. So bleibt der Termin am 15. Juli abzuwarten.
Den Fall ins Rollen brachte Kyon Energy. Im Mai 2021 stellte das Unternehmen ein Netzanschlussbegehren fpr einen Stand-alone-Speicher mit maximaler Lade- und Entladeleistung von 1.725 Kilowatt und einer Speicherkapazität von 3.450 Kilowattstunden. Der Verteilnetzbetreiber vor Ort wies einen Netzverknüpfungspunkt zu und verlangte die Zahlung eines Baukostenzuschusses. Die Höhe errechnete er auf Basis des damals gültigen Positionspapiers der Bundesnetzagentur zur Erhebung von Baukostenzuschüssen.
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Kyon Energy forderte daraufhin die Bundesnetzagentur im Juni 2022 auf, dem Verteilnetzbetreiber gemäß § 31 EnWG die Geltendmachung eines Baukostenzuschusses dem Grunde nach und hilfsweise in der errechneten Höhe zu untersagen. Diesen Antrag wies die Bundesnetzagentur schließlich im Dezember 2022 zurück und es kam zum Prozess, weil Kyon Energy Beschwerde einlegte. Im Dezember 2023 hob das Oberlandesgericht Düsseldorf, vor dem die Beschwerde verhandelt wurde, den Beschluss der Bundesnetzagentur auf. Die Richter werteten den anhand des Leistungspreismodells berechnete Baukostenzuschuss als diskriminierend und Verstoß gegen § 17 Abs. 1 Satz 1 EnWG. Gegen den Beschluss wiederum legte die Bundesnetzagentur Beschwerde ein und somit landete der Fall vor dem Bundesgerichtshof.
Die Bundesnetzagentur veröffentlichte im vergangenen Herbst und als Reaktion auf das Urteil des OLG Düsseldorf ein neues Positionspapier zu Baukostenzuschüssen. Nach Ansicht des BVES widerspricht es dem OLG-Urteil in zentralen Punkten.
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