BGH-Entscheidung zu Baukostenzuschüssen für Batteriespeicher vertagt – pv magazine Deutschland


Der BVES kritisiert die Verschiebung, da so die Unsicherheit für die Speicherbranche weiter bestehen bleibt. Wann die Entscheidung nun fallen wird, ist vorerst offen.

Mit großer Spannung blickte die Speicherbranche am Dienstag nach Karlsruhe. Nach einer Mitteilung des Bundesverbands Energiespeicher Systeme (BVES) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Entscheidung über Baukostenzuschüsse für Batteriespeicher jedoch vertagt. Entgegen den Erwartungen hätten die Richter noch keine Entscheidung zur Zulässigkeit von Baukostenzuschüssen nach dem Leistungspreismodell für Stromspeicher getroffen. „Damit steht eine dringend benötigte Klärung weiterhin aus – zum Nachteil aller Beteiligten und zum Nachteil des Energiesystems“, heißt es vom Verband. Nach Ansicht des BVES sei die weitere Verzögerung „nicht nachvollziehbar und schädlich für den notwendigen Ausbau von Flexibilitätstechnologien im Energiesystem“.

Der BGH wird wohl in den kommenden Tagen einen neuen Verkündungstermin auf seiner Website veröffentlichen. Wann dann genau mit der Entscheidung zu rechnen ist, ist jedoch unklar. Dies könne noch Monate dauern, sagte eine Sprecherin des BVES auf Nachfrage von pv magazine.

Der Fall

Die Entscheidung wabert schon lange. Zurück geht der Fall auf einen Speicher, für den Kyon Energy im Mai 2021 ein Netzanschlussbegehren gestellt hatte. Es wollte einen Stand-alone-Speicher mit maximaler Lade- und Entladeleistung von 1.725 Kilowatt und einer Speicherkapazität von 3.450 Kilowattstunden errichten. Der Verteilnetzbetreiber vor Ort wies einen Netzverknüpfungspunkt zu und verlangte die Zahlung eines Baukostenzuschusses. Die Höhe errechnete er auf Basis des damals gültigen Positionspapiers der Bundesnetzagentur zur Erhebung von Baukostenzuschüssen.

Kyon Energy forderte dann allerdings die Bundesnetzagentur im Juni 2022 auf, dem Verteilnetzbetreiber gemäß § 31 EnWG die Geltendmachung eines Baukostenzuschusses dem Grunde nach und hilfsweise in der errechneten Höhe zu untersagen. Diesen Antrag wies die Bundesnetzagentur schließlich im Dezember 2022 zurück und es kam zum Prozess, weil Kyon Energy Beschwerde einlegte. Im Dezember 2023 hob das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, vor dem die Beschwerde verhandelt wurde, den Beschluss der Bundesnetzagentur auf. Die Richter werteten den anhand des Leistungspreismodells berechnete Baukostenzuschuss als diskriminierend und Verstoß gegen § 17 Abs. 1 Satz 1 EnWG. Gegen den Beschluss wiederum legte die Bundesnetzagentur Beschwerde ein und somit landete der Fall vor dem BGH.

„Wir haben bereits eine rechtliche Einordnung von Speichern qua Definition im EnWG: Speicher verschieben die Energienutzung“, erklärte Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES. „Daraus müssen nun endlich die rechtlichen Konsequenzen gezogen werden. Die Netzregulatorik muss so weiterentwickelt werden, dass sie dieser neuen Funktion von Speichern im Energiesystem gerecht wird.“ Weitere Verzögerungen seien für die Branche nicht hinnehmbar, so Windelen weiter.

Die Bundesnetzagentur hat im vergangenen Herbst und als Reaktion auf das Urteil des OLG Düsseldorf ein neues Positionspapier zu Baukostenzuschüssen veröffentlicht. Nach Ansicht des BVES widerspricht es dem OLG-Urteil in zentralen Punkten. Dies führt seit Monaten zu Unsicherheiten und verzögert Investitionen. Der Streit um die Ausgestaltung der Baukostenzuschüsse sei in der Zwischenzeit immer mehr ausgeufert.

„Diese Unsicherheit behindert nicht nur viele Speicherprojekte und privatwirtschaftliche Investitionen, sondern erschwert auch die Arbeit der Netzbetreiber“, so Windelen weiter. „Planungsprozesse verzögern sich, Kosten steigen, wichtige Flexibilitätslösungen bleiben auf der Strecke – trotz politischem Willen nach mehr Flexibilität, schnellem Speicherausbau sowie dem Abbau von Doppelbelastungen und bürokratischen Hürden.“ Die Bundesnetzagentur und der Gesetzgeber sollten daher auch ohne die BGH-Entscheidung schnell „rechtssichere und praktikable Lösungen“ erarbeiten.

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