Bundesratsinitiative für mehr schwimmende Photovoltaik – pv magazine Deutschland


Nordrhein-Westfalen macht sich für Floating PV auf künstlichen Gewässern stark. Die bestehenden Vorgaben seien zu streng. Potenziale auf Kies- und Baggerseen sollten besser genutzt werden.

Das Land Nordrhein-Westfalen setzt sich im Bundesrat für eine Änderung von Paragraf 36 des Wasserhaushaltsgesetzes ein. Damit soll der Bau von größeren, schwimmenden Photovoltaikanlagen (Floating PV) „auf künstlichen und stark veränderten Gewässern“ ermöglicht werden. Derzeit, so eine Mitteilung der Landesregierung, schränken die gesetzlichen Vorgaben entsprechende Projekte „durch pauschale Flächen- und Abstandsgrenzen“ stark ein. Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW, der seit langem bessere Bedingungen für Floating PV fordert, hatte Landesumweltminister Oliver Krischer (Grüne) im Januar Vorschläge hierzu übermittelt.

Mit seiner Bundesratsinitiative fordert das Land nun von der Bundesregierung flexiblere Regelungen. Aktuell schreibt das Wasserhaushaltsgesetz vor, dass nicht mehr als 15 Prozent der Oberfläche eines Gewässers durch Photovoltaik-Anlagen bedeckt sein dürfen, wobei gleichzeitig ein Mindestabstand von 40 Metern zum Ufer einzuhalten ist. Dies seien Regelungen, heißt es im Antrag, die starke Einschränkungen bedeuten und „zudem der Gewässerökologie nicht pauschal dienlich sind“.

Ohne Nennung konkreter Zahlen schlägt der Antrag aus NRW deshalb „eine Erweiterung der Grenzwerte“ vor und außerdem „eine flexible Abweichungsmöglichkeit für Konstellationen, in denen die Gegebenheiten an und im Gewässer, unter Berücksichtigung gewässerökologischer, naturschutzfachlicher und fischereilicher Belange einen höheren Bedeckungsgrad beziehungsweise einen verringerten Uferabstand zulassen“. Das Ziel einer besseren Nutzung durch schwimmende Photovoltaik-Anlagen solle „in einer bürokratiearmen Weise umgesetzt werden“.

Landesumweltminister Krischer sieht „gerade in Regionen wie dem Niederrhein mit viel Kiesabbau und Baggerseen“ Potenziale für größere Floating PV-Projekte. Seine für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie zuständige Kabinettskollegin Mona Neubaur (Grüne) ergänzt, gerade für ein Industrieland wie Nordrhein-Westfalen sei es „entscheidend, den Ausbau der erneuerbaren Energien mit wirtschaftlicher Vernunft und ökologischer Verantwortung zu verbinden.“

Weiter heißt es zur Begründung für die Initiative, dass künstliche, beispielsweise durch Kies- und Sandabbau entstandene Seen meist sehr tief seien und nur über geringe Flachwasserzonen mit entsprechendem Pflanzenwachstum verfügten. Gleichzeitig würden Photovoltaik-Anlagen auf solchen Gewässern die Erzeugung von Solarstrom ermöglichen, „ohne auf landwirtschaftliche Flächen oder andere Ressourcen an Land zurückgreifen zu müssen“.

In Nordrhein-Westfalen sind den Angaben zufolge derzeit sechs Floating-PV-Anlagen in Betrieb, die größte davon mit 5,6 Megawatt Leistung auf dem Baggersee in Bislich (Foto). Mitte Mai hatte das Land die Wiederaufnahme eines Förderprogramms für Agri- und Floating-Photovoltaik bekanntgegeben. Der jetzt im Bundesrat eingebrachte Antrag werde an die zuständigen Ausschüsse übersandt und könne noch vor der Sommerpause abgestimmt werden.

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