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Bei einer Stichprobenprüfung von zehn Wallboxen konnten Bundesnetzagentur und das Landesinstitut für Arbeitsschutz NRW keine sicherheitsrelevanten Mängel feststellen. Die Funktechnik funktionierte einwandfrei und es traten keine elektromagnetischen Störungen auf, wie die Bundesnetzagentur in einer Mitteilung bekannt gibt. Mängel fand die Behörde bei teils fehlenden Kennzeichnungen. Im Rahmen der Marktüberwachung kontrolliert die Bundesnetzagentur Geräte auf CE-Kennzeichnungen. Sie stellen sicher, dass der Hersteller die Einhaltung geltender EU-Richtlinien erklärt – etwa zur elektrischen Sicherheit und Funkverträglichkeit.
Die Kontrolle der zehn Wallboxen diente dem Ziel, einen Überblick über mögliche technische Probleme zu gewinnen, wie die Bundesnetzagentur auf pv magazine-Nachfrage erklärt. Es seien insbesondere die Produktsicherheit und die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) geprüft worden. Ein Mangel bei der Produktsicherheit könne demnach eine direkte Gefahr für Leib und Leben oder Güter darstellen. Beispiele hierfür seien Stromschläge durch Eindringen von Wasser oder Brände durch Überhitzung des Produkts. Ein Mangel in den Funkparametern, stellt ein indirektes Gefahrenpotenzial dar, etwa die Störung eines sicherheitsrelevanten Funkdienstes, wie die Bundesnetzagentur als Beispiel anführt. Diese Störemissionen könnten gegebenenfalls andere Geräte oder Funkdienste beeinträchtigen und somit eine Gefahrensituation nach sich ziehen. Gleichzeitig sei die Überprüfung der Kennzeichnungen und Sicherheitshinweise erfolgt, die für ein Konformitätsbewertungsverfahren notwendig sind.
Deshalb nahm die Bundesnetzagentur gezielt Sicherheits- und Funkaspekte unter die Lupe. Im Messlabor Kolberg untersuchten Experten Funkparameter wie Störfeldstärke, Frequenzfehler, Sende- und Strahlungsleistung und Magnetfeldstärke. Gleichzeitig hat sie Kennzeichnungen und Sicherheitshinweise überprüft, die für ein Konformitätsbewertungsverfahren notwendig sind. Das Landesinstitut in Düsseldorf testete die elektrische Sicherheit der Produkte. Dazu zählten IP-Schutzklassen gegen eindringendes Wasser, Falltests und Messungen des Schutzleiterwiderstands.
Die Behörden fanden keine Hinweise auf gefährliche Mängel wie Stromschlagrisiken oder Brandgefahr. Auch eine mögliche Beeinträchtigung sicherheitsrelevanter Funkdienste durch Störaussendungen konnte ausgeschlossen werden.
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