Schweizer Bundesrat drängt auf beschleunigten Netzausbau – pv magazine Deutschland


In einer Botschaft zur Revision des Elektrizitätsgesetzes spricht sich der Bundesrat für dringend erforderliche Änderungen aus, die für schnellere Genehmigungsverfahren zum weiteren Netzausbau erforderlich sind. Die Anpassungen in der Gesetzesvorlage basieren auf 126 Stellungsnahmen, die während der Vernehmlassung vergangenes Jahr eingingen.

Das Stromnetz in der Schweiz muss in den nächsten Jahren dringend erneuert werden. Mehr als 60 Prozent der Höchstspannungsleitungen in der Schweiz sind zwischen 50 und 80 Jahre alt. Die technische Lebensdauer solcher Übertragungsleitungen liege bei rund 80 Jahren.

Doch nicht nur die Erneuerung, sondern auch der Aus- und Umbau des Stromnetzes seien notwendig, heißt es in der Botschaft, die der Schweizerische Bundesrat am Mittwoch verabschiedete. Mit der zunehmenden Elektrifizierung der Energieversorgung und dem Wechsel von zentralen zu dezentralen Stromerzeugern hätten sich die Anforderungen gewandelt. Aktuell führe dies zu einer wachsenden Zahl an Leitungsprojekten und Bewilligungsverfahren, die oftmals viele Jahre dauern. Mit einer Revision des Elektrizitätsgesetzes sollte nun den steigenden Anforderungen Rechnung getragen werden. Dazu hat der Bundesrat während der Vernehmlassung von Juni bis Oktober 2024 insgesamt 126 Stellungnahmen erhalten, die nun zu Anpassungen in der Vorlage geführt haben. Am Mittwoch erfolgte die Überweisung ans Parlament.

Als wichtigste Neuregelungen fordert der Bundesrat, dass künftig für den Ersatz oder die Sanierung von bestehenden Höchstspannungsleitungen auf dem bisherigen Trassee oder auch unmittelbar daran angrenzend kein Sachplanverfahren mehr notwendig sein soll. Dies würde Behörden entlasten und der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid Planungssicherheit für solche Projekte bringen. Zudem sollte das Übertragungsnetz gemäß geltendem Recht von nationalem Interesse behandelt werden. Damit hätte ihre Realisierung grundsätzlich Vorrang, wobei Ausnahmen im Gesetz enthalten wären. In jedem Einzelfall müsse jedoch weiterhin eine Interessenabwägung erfolgen, so der Bundesrat in seiner verabschiedeten Botschaft.

Neu in der Vorlage zum Elektrizitätsgesetz ist eine beschleunigte Maßnahme zum Verteilnetzausbau. So soll der Bau von Trafostationen außerhalb der Bauzone wesentlich vereinfacht werden, indem diese unter gewissen Voraussetzungen als standortgebunden gelten. Damit entfalle die Standortevaluation, was ein zentrales Anliegen der Verteilnetzbetreiber in der öffentlichen Konsultation gewesen sei. In dieser Vernehmlassung, wie die Konsultation von Gesetzen in der Schweiz genannt wird, sei auch ein Verzicht auf ein formelles Differenzbereinigungsverfahren vorgeschlagen worden, falls es bundesintern zu Differenzen bei Plangenehmigungsverfahren nach Elektrizitätsgesetz kommt. Dies sei abgelehnt worden.  Die überarbeitete Regelung sieht stattdessen vor, dass innerhalb von 30 Tagen ein Bereinigungsversuch vorgenommen werden muss. Wenn dabei zwischen der Leit- und der Fachbehörde keine Einigung erzielt wird, entscheidet die Leitbehörde, unabhängig davon, ob die Differenz wesentlich ist, so die Neuregelung. Damit sollen Plangenehmigungs- und Rechtsmittelverfahren künftig beschleunigen werden. Zudem ist eine verbesserte Koordination der Netzplanung vorgesehen. Raumplanerische Aspekte in der Planungsphase sollen bereits frühzeitig berücksichtigt und mit den Kantonen und weiteren Betroffenen abgestimmt werden. Auch Teil der Gesetzesvorlage ist der Wegfall des Freileitungsgrundsatzes im Übertragungsnetz. Dieser Grundsatz werden von den meisten Kantonen sowie allen Umweltschutz- und Heimatschutzorganisationen abgelehnt.

Swissgrid begrüßt Netzexpress-Vorlage, bedauert aber Wegfall des Freileitungsgrundsatzes

Swissgrid begrüßte die sogenannte Netzexpress-Vorlage zum Gesetz für den Um- und Ausbau der Stromnetze, die der Bundesrat am Mittwoch ans Parlament überwiesen hat. Sie enthalte wichtige Gesetzesänderungen, damit das Stromnetz mit dem Umbau des Energiesystems Schritt halten kann. Allein durch den Verzicht auf das Sachplanverfahren könnten bis zu vier Jahre Zeit gewonnen werden. Mit Bedauern nahm Swissgrid jedoch den Verzicht auf den Freileitungsgrundsatz zur Kenntnis. Aus Sicht des Netzbetreiber sorgen Freileitungen für eine höhere Netzstabilität und geringere Kosten. Im Höchstspannungsbereich seien Erdkabel dagegen mit erheblichen technischen und betrieblichen Herausforderungen verbunden. Gerade im Fall von Störungen könne es Wochen bis Monate dauern, ehe Erdkabel repariert seien. Die Kosten liegen Swissgrid zufolge zwei bis zehn Mal höher als für Freileitungen.

Zusätzlich zu den nun im Gesetz enthaltenden Änderungen hat der Bundesrat im Frühjahr eine weitere Vernehmlassung zur Beschleunigung durchgeführt. Die Stellungnahmen würden derzeit noch ausgewertet. Maßnahmen, die daraus resultieren, sollen dann unabhängig von der aktuellen Gesetzesvorlage und gestützt auf das geänderte Elektrizitätsgesetz umgesetzt werden.

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