
„Auf die Transformation konzentrieren“: Baywa hat eine weitere Etappe gemeistert.
Foto: Baywa AG
Der Agrar- und Handelskonzern Baywa, zu dem auch das Erneuerbare-Energien-Unternehmen Baywa re gehört, darf damit rechnen, dass die im Januar eingeleitete Neuaufstellung im Rahmen eines Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens für Unternehmen (StaRUG) wie geplant umgesetzt werden kann.
Baywa war im vergangenen Jahr in finanzielle Bedrängnis geraten und hatte sich mit seinen wichtigsten Finanzierern auf einen Rahmenplan und die Bereitstellung von rund 500 Millionen Euro an Liquidität geeinigt. Rund 95 Prozent der Finanzgläubiger hatten damals ein Stillhalten zugesichert. Mit diesem Rückhalt hatte das Unternehmen erklärt, die geplante Sanierung werde gegebenenfalls auch gegen den Widerstand einiger weniger Finanzgläubiger umgesetzt. Aus Gründen der Gleichbehandlung würden trotz ausreichend verfügbarer Liquidität keine isolierten Rückzahlungen einzelner Verbindlichkeiten erfolgen.
Diese Line behielt Baywa bei. Bei dem jetzt erfolgten gerichtlichen Abstimmungs- und Erörterungstermin erhielt das Unternehmen nach eigenen Angaben die erforderliche Zustimmung und erwartet nun „kurzfristig“ die Bestätigung durch das zuständige Amtsgericht München. Es hätten sich bei dem Termin nur zwei Finanzgläubiger mit Fragen zu Wort gemeldet, am Ende habe eine Mehrheit von 93,20 Prozent dem Restrukturierungsplan zugestimmt. Das ausgegebene Aktienkapital sei bei dem Termin hingegen „erwartungsgemäß“ nicht mit dem ausreichenden Quorum von 75 Prozent, sondern nur zu knapp 64 Prozent vertreten gewesen. Im vorliegenden Fall sei aber den StaRUG-Vorschriften gemäß nur die Zustimmung der Finanzgläubiger erforderlich.
Rund 300 vom Restrukturierungsplan betroffene Finanzgläubiger haben Baywa zufolge einer Verlängerung unterschiedlicher Kredite bis zum 31. Dezember 2028 zugestimmt. Gleichzeitig sei eine Kapitalerhöhung um „bis zu circa 201,6 Millionen Euro“ beschlossen worden. Weitere Details hierzu würden vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegt. Damit, so Baywa-Vorstandschef Frank Hiller, sei ein „positives Signal für Kunden und Lieferanten“ erfolgt und das Unternehmen „in finanzieller Hinsicht verlässlicher und planbarer geworden.“ Baywa können sich nun, so Hillers Vorstandskollege und „Chief Restructuring Officer“ Michael Baur, „auch weiterhin auf die erfolgreiche operative Transformation konzentrieren.“
Für das im Rahmen des StaRUG umzusetzende Finanzierungskonzept sind Baywa zufolge, anders als in vergleichbaren Fällen, „keinerlei Forderungsverzichte der Finanzgläubiger und auch keine Kapitalherabsetzung auf Aktionärsseite“ vorgesehen. Bei der vorgesehen Kapitalerhöhung erhielten zudem alle Aktionäre Bezugsrechte. Von dem Verfahren sei ausschließlich die Baywa AG als Muttergesellschaft betroffen, nicht aber die Tochterunternehmen.
Bereits im März hatte Baywa die Pläne zur ursprünglich geplanten Abgabe der Mehrheit an Baywa re an den Schweizer Finanzinvestor Energy Infrastructure Partners (EIP) zurückgezogen, nachdem Anteilseigner und Finanzierer zusätzlich 435 Millionen Euro für Baywa re bereitgestellt hatten.
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