Eigentlich haben die Übertragungsnetzbetreiber noch Zeit, die marktgestützte Beschaffung von Blindleistung umzusetzen. 50 Hertz hat es nach einer erfolgreichen Testphase vorgezogen. Angesprochen sind Betreiber großer Photovoltaik-Anlagen oder Windparks sowie künftig auch Großspeicher und Elektrolyseure.
Zum 1. April hat 50 Hertz nach eigenen Angaben als erster Netzbetreiber eine marktgestützte Beschaffung von Blindleistung zur Spannungshaltung eingeführt. Die Vorgaben der Bundesnetzagentur, die einen solchen Markt bis Ende 2025 von den Hoch- und Höchstspannungs-Netzbetreibern fordert, seien damit vorzeitig umgesetzt worden, so der Übertragungsnetzbetreiber am Mittwoch. Der neue Blindleistungsmarkt soll die bisherige Praxis von bilateralen Verträgen zwischen Netz- und konventionellen Kraftwerksbetreibern ablösen. Gerade große Wind- und Solarparks, Batteriespeicher und Elektrolyseure sollen somit zukünftig aktiv zur Netz- und Systemstabilität beitragen.
Ende Januar, sieben Monate nach der Veröffentlichung des Regulierungsrahmens durch die Bundesnetzagentur, hatte 50 Hertz eine Testausschreibung aufgesetzt. Ziel des neuen Marktes, der auf Paragraf 12 Energiewirtschaftsgesetz basiert, ist es die Beschaffungskosten für Blindleistungen durch mehr Markttransparenz und Wettbewerb zu reduzieren. Zudem sollen neue Potenziale zur Erbringung von Blindleistung erschlossen werden, was auf die Einbeziehung von Erneuerbare -Anlagen, Elektrolyseuren und großen Batteriespeichern abzielt. Bisher wird die Blindleistung überwiegend über die Generatoren von konventionellen Kraftwerken bereitgestellt.
Die Erneuerbaren-Anlagen können allerdings auch über ihre Wechselrichter auch dann Blindleistung zur Spannungshaltung liefern, wenn sie – zum Beispiel bei Dunkelheit oder Windstille – keine Wirkleistung einspeisen. 50 Hertz hat dies mit den Betreibern des 600 Megawatt Photovoltaik-Kraftwerks im sächsischen Witznitz sowie eines Windparks in Brandenburg in Pilotvorhaben erfolgreich umgesetzt, wie es weiter hieß. Dies habe den Übertragungsnetzbetreiber zu einer schnellen Einführung in der Praxis bewogen.
Zu den Rahmenbedingungen der neuen Ausschreibung heißt es: Am Blindleistungsmarkt können Anbieter teilnehmen, deren Blindleistungsquelle an das Höchstspannungsnetz von 50 Hertz angeschlossen ist und deren Potenziale über die Technischen Anschlussrichtlinien/Anschlussbedingungen (TAR/TAB) zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der marktgestützten Beschaffung hinausgehen. Der Übertragungsnetzbetreiber hat sein Netzgebiet dafür in fünf Beschaffungsregionen aufgeteilt: Hamburg, Nord, Mitte, Süd-West und Ost. Grund sei, dass die Spannungsregulierung über Blindleistung kleinräumig organisiert werden müsse. 50 Hertz zufolge besteht in allen Regionen sowohl spannungshebender als auch -senkender Bedarf. Betreiber von Anlagen, die einen Zuschlag erhalten, schließen einen Standardvertrag mit 50 Hertz ab. Sie erhalten als Vergütung einen Blindarbeitspreis bei ungesicherter, also nicht kontinuierlicher Erbringung, sowie zusätzlich einen Vorhaltepreis, wenn sie kontinuierlich gesichert Blindleistung erbringen.
„Es ist auch eine Herausforderung für die System- und Netzstabilität, denn die großen Generatoren in den Kraftwerken regeln Spannung und Frequenz quasi als Nebenprodukt automatisch mit“, sagte Stefan Kapferer, CEO von 50 Hertz. Die Bereitstellung der Blindleistung müsse jedoch künftig stärker von Erneuerbaren, Batteriespeicher, Elektrolyseuren oder Konverteranlagen übernommen werden. „Sie sind dazu technisch in der Lage. Der neue Markt ist ein Anreiz, vorhandene und zukünftige Potenziale kosteneffizient zu erschließen, indem zum Beispiel Gleich- und Wechselrichter dafür genutzt werden“, so Kapferer weiter.
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