Eine veränderte Berechnungsgrundlage führt zu Entlastungen von insgesamt 124 Millionen Franken. Auch die Förderung für Photovoltaik und andere Erneuerbare ändert sich geringfügig.
Der Bundesrat, die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, hat die Grundlage für eine Senkung der Netzentgelte geschaffen. Er stimmte einer Änderung der Stromversorgungsverordnung zu, die am 1. März dieses Jahres in Kraft tritt und ab 2026 zu Entlastungen der Stromverbraucher führt. Diese summieren sich einer Mitteilung des Bundesrats zufolge auf 124 Millionen Franken (132 Millionen Euro).
Erreicht wird die Verringerung durch eine geänderte Berechnung der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, WACC), die für Investitionen in das Stromnetz zugrunde gelegt werden. Die Netznutzungskosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Amortisation des Netzes, den Betriebskosten und den kalkulatorischen Zinsen. Für letztere legt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) jährlich einen Wert für die WACC fest. Dieser soll „einerseits genügend Anreize für Investitionen in die Stromnetze bieten, andererseits jedoch keine ungerechtfertigt hohe Rendite für die Kapitalgeber abwerfen“. Hierbei werde indes bereits seit längerem kritisiert, „dass die geltende Berechnungsmethodik insbesondere in Tiefzinsphasen eine zu hohe Verzinsung gewähre.“
Der Vorschlag für eine neue Berechnungsmethode durchlief die Vernehmlassung (in etwa gleichzusetzen mit der deutschen Anhörung von Trägern öffentlicher Belange) von Juni bis Oktober 2024. Hierbei habe es zwar generelle Zustimmung, aber auch Kritik an dem neuen Verfahren sowie am Zeitpunkt der Einführung gegeben. Der Bundesrat halte aber „grundsätzlich an seinem Vorschlag fest, da der WACC mit der neuen Methodik ausreichend risikogerecht sein wird“. In Tiefzinsphasen sinke der Wert nun stärker, schwanke aber in „in Hoch- und Tiefzinsphasen nicht zu extrem, so dass es für Investoren auch in außerordentlichen Zinsphasen Planungssicherheit geben wird“.
Nach der bisherigen Berechnungsmethode ergibt sich den Angaben zufolge für 2025 ein WACC von 3,98 Prozent, die veränderte Methode führt für das Tarifjahr 2026 zu einem Satz von 3,43 Prozent. „Unter den volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2026“ ergäbe sich hieraus (mit Berechnungsstand von Januar 2025) eine Entlastung von 0,22 Rappen (0,23 Cent) pro Kilowattstunde, was in Summe zu den genannten 124 Millionen Franken führe.
Die neue Berechnungsmethodik wirkt sich auch auf den WACC der Förderbeiträge für erneuerbare Energien und die in der Schweiz geltende Marktprämie aus. Die Veränderungen sind dem Bundesrat zufolge aber gering, sie bedeuten einen Rückgang um 0,11 Prozent bei Geothermie und 0,06 Prozent bei Windkraft. Die Marktprämie für Groß- und Kleinwasserkraft, alpine Photovoltaik sowie Biomasse reduziere sich um 0,01 Prozent, bei „allgemeiner Photovoltaik“ seien es 0,16 Prozent.
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