Die Überdachung von Flächen für die Freiland-Legehennenhaltung mit Photovoltaik dient nicht nur dem Klimaschutz, sondern auch dem Tierwohl: Die Module bieten den Vögeln Schutz vor Niederschlag und starker Sonneneinstrahlung. Bis zum Herbst 2023 ließ die EU diese Form der Doppelnutzung solcher Flächen allerdings nicht zu. Mit der Delegierten Verordnung 2023/2465 hat die EU dies schließlich erlaubt – unter der Maßgabe, dass die vor Ort zuständige Behörde dafür grünes Licht gibt.

In Niedersachsen ist das nun geschehen: Das Landwirtschaftsministerium hat das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) als zuständige Behörde angewiesen, die maximale Überdachungsfläche durch Photovoltaik-Module und die dazugehörigen technischen Einrichtungen bis zu 70 Prozent bei hoch aufgeständerten Anlagen und bis zu 50 Prozent bei bodennahen Anlagen zu akzeptieren. Damit dürfen Landwirte bei einer konventionellen Freilandhaltung von Legehennen über den Auslaufflächen Photovoltaik-Module installieren.

„In der konventionellen Freilandhaltung von Legehennen führt eine Doppelnutzung nicht nur zu einer gesteigerten ökologischen und ökonomischen Landnutzung, sondern kann auch zu positiven Synergieeffekten führen“, sagt die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne). Die Photovoltaik-Anlage könne eine bedeutende Schutzfunktionen für die Tiere einnehmen – zum Beispiel vor Beutegreifern – oder als Hagelschutz dienen. „Mit entsprechenden Vorrichtungen kann sie auch einen Beitrag zur besseren Regenwasserverteilung leisten. Die Anlagen bieten eine gute Möglichkeit für eine wirtschaftliche Energieerzeugung, bei der gleichzeitig das Tierwohl gefördert und die Vegetationsdecke gewährleistet wird.“

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