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Die Europäische Union hat das sogenannte Energy Sharing bereits 2019 in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Art. 222 ) verankert. Es sieht vor, dass sich regionale Stromverbraucher – darunter auch Privathaushalte, Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen – zu Bürgerenergiegesellschaften formieren und gemeinsam Erneuerbaren-Anlagen betreiben. Eigentlich sollte das Modell in den EU-Mitgliedsstaaten bis spätestens Mitte 2021 umgesetzt werden. Viele, darunter etwa Österreich, wo das Modell an vielen Orten bereits existiert, taten dies, die Bundesregierung indes nicht.

Auch die seit Ende 2021 im Amt befindliche neue Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hat die Regelung bislang nicht in nationales Recht übersetzt. So gibt es weder im EEG 2023 noch in einem anderen Energiegesetz eine Regelung zum Energy Sharing. Nach Angaben des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) gibt es jedoch seit Juli 2022 einen Prüfauftrag des Bundestags an die Bundesregierung, Vorschläge für die Einführung des Energy Sharing vorzulegen. Bislang ist auch dies nicht erfolgt. Die im „Solarpaket 1“ verankerte gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist ein Schritt in Richtung Enery Sharing, jedoch keine umfassende Regelung, die die EU-Vorgaben umsetzen würde.

Daher hat der BEE nun gemeinsam mit dem Bündnis Bürgerenergie, dem DGRV und anderen Partnern ein konkretes Modell zur Umsetzung des Energy Sharing vorgelegt. „Wir erwarten, dass die Bundesregierung den schon seit längerem angekündigten Entwurf nun endlich für die Verbändebeteiligung freigibt und dabei unsere sehr konkreten Vorschläge aufgreift“, sagte BEE-Präsidentin Simone Peter. Das Konzept sieht vor, dass die Marktprämie weiterhin für die Erneuerbaren-Anlagen gezahlt wird, um das Modell der gemeinschaftlichen Versorgung betriebswirtschaftlich zu gestalten. „Zudem sollten die zunächst für die beteiligten Gesellschaften entstehenden Mehrkosten mittels einer Energy Sharing-Prämie gedeckt werden. Diese Prämie sollte an die Bürgerenergiegesellschaften je direkt verbrauchter Kilowattstunde gezahlt werden“, so der BEE weiter. Dies orientiere sich an Umsetzungsmodellen anderer EU-Länder wie etwa Österreich. Diese Modelle seien zudem von der EU-Kommission auch bereits beihilferechtlich genehmigt. „Unsere Vorschläge zur Umsetzung liegen auf dem Tisch. Es wird Zeit, dass sich die Bundesregierung dieses wichtigen Themas annimmt, damit Energy Sharing zu einer guten Grundlage für die breite Beteiligung der Menschen im Land werden kann”, so Peter.

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